"Ein berühmtes Beispiel aus der deutschen Rechtsgeschichte ist der sog. Haakjöringsköd-Fall"
Na klar, wer erinnert sich nicht an den berühmten Haakjöringsköd-Fall, ist doch ganz klar.. :D
Aber danke, das würde in meinem Fall zutreffen. Ich bin mir mit meinem AG durchaus einig, will das Ganze nur auf solidem rechtlichen Grund wissen.