Copyright auf PHP/CGI weiterverkauf
johannes24
- recht
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0 Nick
Hallo
Hab da mal ne Frage.
Wie ist dass eigendlich wenn ich Jemand ein PHP oder CGI Programmiere und verkaufe.
Darf ich Ihm dann verbieten es weiterzuverkaufen.
Oder darf es es einfach duplizieren, und weiterferkaufen.
Oder habe ich dann ein Copyright recht ?
Vielen Dank für eure Rechtshilfe
Johannes24
Hallo,
wie es generell - also wenn man nichts derartiges ausmacht - ist weis ich nicht genau. Ich denke aber dass das nur ein Nutzungsrecht is; Der Kunde darf dann also nicht weiterverkaufen oder sonnstwas.
Du kannst das aber je nach Lust und Laune mit dem Kunden vereinbaren da sind dir dank der Vertragsfreiheit keine Grenzen gesetzt...
gruß
Alex
echo $begrüßung;
Wie ist dass eigendlich wenn ich Jemand ein PHP oder CGI Programmiere und verkaufe.
Es kommt nicht auf die Art des Programms an.
Darf ich Ihm dann verbieten es weiterzuverkaufen.
Nein, das sicher nicht.
Oder darf es es einfach duplizieren, und weiterferkaufen.
Das auch nicht. Er erwirbt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, kein Vervielfältigungs- und Vertriebsrecht. Aber die Exemplare bzw. die Lizenzen, die er erworben hat, kann er selbstverständlich verkaufen. Nur darf er sie dabei nicht kopieren.
Oder habe ich dann ein Copyright recht ?
In Deutschland gilt das Urheberrecht. Der Urheber bleibst immer du. Das lässt sich nicht veräußern, nur vererben. Alles weitere steht im Urheberrechtsgesetz.
echo "$verabschiedung $name";
Hi there,
Wie ist dass eigendlich wenn ich Jemand ein PHP oder CGI Programmiere und verkaufe.
Es kommt nicht auf die Art des Programms an.
Darf ich Ihm dann verbieten es weiterzuverkaufen.
Nein, das sicher nicht.
Das ist so nicht richtig. Auch wenn es nicht auf die Art des Programms ankommt, kommt es nach deutscher Rechtsprechung dzt. auf die Art des Erwerbs an. Lustigerweise bindet die Rechtsprechung das Weiterverkaufsrecht an den physikalischen Besitz von CDs, DVDs oder Disketten (;). ALso, alles was auf physikalischem Datenträger erworben wurde, darf weiterverkauft werden, was hingegen zB per Download gekauft wurde, darf nicht weiterverkauft werden.
Ist in dem Fall sicher noch unklarer, weil ja der Kunde bei einem PHP-Skript in vielen Fällen gar nichts in der Hand hat, wenn das Programm irgendwo auf einem x-beliebigen Server liegt und läuft. IANAL aber in dem Fall gibts IMHO kein Weiterveräusserungsrecht...
echo $begrüßung;
Ich hab nun nochmal den Artikel "Zankapfel Gebrauchtsoftware - Rechtliches zum Einsatz von Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen aus zweiter Hand" aus der c't 8/07, Seite 152 (leider nicht online verfügbar, anscheinend auch nicht zum Erwerb durch Einwurf kleiner Münzen) herausgesucht und mein verblassendes Gedächtnis aufgefrischt.
Wie ist dass eigendlich wenn ich Jemand ein PHP oder CGI Programmiere und verkaufe.
Es kommt nicht auf die Art des Programms an.
Darf ich Ihm dann verbieten es weiterzuverkaufen.
Nein, das sicher nicht.
Konkret handelt es sich hierbei um den Erschöpfungsgrundsatz des UrhG § 69c Nr.3 Satz 2. Sobald ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms in den Verkehr gebracht wurde, erschöpft sich das Verbreitungsrecht des Urhebers an diesem Exemplar (mit Ausnahme der Vermietung).
Das ist so nicht richtig. Auch wenn es nicht auf die Art des Programms ankommt, kommt es nach deutscher Rechtsprechung dzt. auf die Art des Erwerbs an. Lustigerweise bindet die Rechtsprechung das Weiterverkaufsrecht an den physikalischen Besitz von CDs, DVDs oder Disketten (;). ALso, alles was auf physikalischem Datenträger erworben wurde, darf weiterverkauft werden, was hingegen zB per Download gekauft wurde, darf nicht weiterverkauft werden.
Es ist nicht so sehr die Rechtssprechung, sondern vielmehr das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das den Verkauf an etwas Körperliches bindet. Doch dieses Gesetz, bzw. die entsprechende Passage, stammt aus dem Jahr 1993, als an eine unkörperliche Verbreitung noch gar nicht richtig zu denken war. Das Internet begann gerade erst zaghaft sich dem Normalbürger zu öffnen.
Aktuelle Lage ist dem Artikel zufolge, dass es zur unkörperlichen Verbreitung noch keinen höchstrichterlichen Spruch gibt, aber zwei gegenläufige Meinungen/Urteile aus München und aus Hamburg. Während das LG und das OLG München eine unkörperliche Veräußerung der Lizenz ablehnte - im konkreten Fall war auch noch der Download des Programms beim Urheber erforderlich - legte das Hamburger LG einer unkörperlichen Verbreitung keine Steine in den Weg. Dieses Urteil ist, so ist dem Artikel zu entnehmen, in der Fachwelt recht umstritten.
Aus Karlsruhe kam noch eine Entscheidung, dass es keinen Unterschied zwischen auf beispielsweise CD-ROM oder online erworbener Software gibt. Allerdings bezog sich dieses Urteil auf einen Gewährleistungsfall und keinen urheberrechtlichen.
Der Erschöpfungsgrundsatz lässt sich auch nicht vertraglich ausschließen. Eine solche Vertragsklausel wäre unwirksam. So sagte es zumindest ebenfalls das Hamburger LG.
Aktenzeichen und eine genauere Ausführung der angesprochenen Fällen bitte bei Bedarf dem erwähnten c't-Artikel entnehmen.
echo "$verabschiedung $name";
[...]
Wie ist dass eigendlich wenn ich Jemand ein PHP oder CGI Programmiere und verkaufe.
Wie sieht denn die vertragliche Vereinbarung aus?
Bist Du freiberuflich/selbstaendig fuer einen Kunden als Unternehmer taetig? Wenn ja, was wurde vereinbart/verkauft?
Bist Du angestellt taetig?
Darf ich Ihm dann verbieten es weiterzuverkaufen.
Oder darf es es einfach duplizieren, und weiterferkaufen.
Es haengt davon ab, wie Du vertraglich gebunden bist und wenn unternehmerisch, was vereinbart wurde: Beratung, die Lieferung einer Software, usw.
Also auch Dienstvertrag oder Werkvertrag?
Bist Du z.B. gewaehrleistungspflichtig?
Oder habe ich dann ein Copyright recht ?
Wenn Du fuer Dich etwas erstellst, hast Du automatisch das Copyright... aber z.B. nicht, wenn Du als Angestellter arbeitest... ebenso kann es sein, wenn Du als Freiberufler Dienstleistung verkaufst, aber kein Produkt.
Vielen Dank für eure Rechtshilfe
Rechtshilfe oder Rechtsberatung darf und kann wohl nur ein Rechtsanwalt liefern. Hier werden es "nur" Meinungen und Erfahrungen werden...
Nick