Manni: Abmahnung bei Telefonwerbung

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Hallo,

lt. Bundesgerichtshof (BGH) greift ein Werbung per Telefonanruf, wenn dafür vom angerufenen vorher keine ausdrücklich Zustimmung erfolgte, in die Privatsfähre ein und wird somit in seiner Privatsfähre erheblich belästigt. Dafür kann er dem Anrufendem Unternehmen eine Abmahnung mit einer Gebühr in Rechnung stellen und eine Unterlassungserklärung fordern.

Leider habe ich im Internet unter www.bundesgerichtshof.de kein Urteil gefunden, in dem ein Betrages für eine Abmahung genannt wurde. Es sind dort nur Unteile enthalten, die ab dem Jahr 2000 ausgesprochen wurden. Folgeurteile beziehen sich auf Jahre von Urteilen vor 2000.

Kann mir jemand sagen, in welcher Höhe man eine Entschädigung bei der Abmahung und Unterlassungserklärung in einem solchen Fall Rechnung stellen kann.

Mich kotzen diese Werbeanrufe zwischenzeitlich dermaßen an, dass endlich mal diesbezüglich dagegengewirkt werden muss. Heute Morgen erst ein Werbeanruf von Telekom (obwohl ich dort seit Ende Februar nicht mehr Kunde bin), eine Stunde später von Tele(Tubby)2.

Für jeden Tipp bin ich Dankbar.