Neulich war mal die Rede davon, dass man ab dem 1.3.2007 die Besucher von Webseiten darauf hinweisen müsste, dass ihre IP-Adresse, Uhrzeit usw. vom Server gespeichert wird.
Wo hast du das gelesen? Das einzige, was mir bekannt ist, sind die Änderungen durch das Telemediengesetz. Eventuell zielst du auf die "Anbieterkennung in E-Mails" nach HGB, GmbHG und AktG ab? Die hat mit dem TMG nichts zu tun. Aber eventuell geht es dir ja auch nur um § 13 TMG?
Jetzt sind auch schon Muster-Datenschutzerklärungen im Umlauf.
Ja, das kenne ich und habe es auch auf meiner beruflichen Homepage in abgewandelter Form im Einsatz. Dabei ist mir egal, ob ich das muss oder nicht, ich halte es einfach für fair gegenüber dem unbedarften User.
Ist das also nur so eine Panikmache wie mit dem berühmten Disclaimer "Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, ..." - der ja nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich ist?
Keine Panikmache, und unschädlich ist es m.E. auch nicht.
Siechfred
Ein Selbständiger ist jemand, der bereit ist, 16 Stunden am Tag zu arbeiten, nur um nicht 8 Stunden für einen Anderen arbeiten zu müssen.