Gernot Back: GEMA: Was ist eine Hintergrundmusik?

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Hallo Klawischnigg,

Eine Möglichkeit wäre ja, alles in ein einziges WAV-File zusammenzukopieren und dann eine Technik zu finden, die es ermöglicht, innerhalb dieses WAV-Files nur bestimmte Segmente in Loops zu spielen. Mit Quicktime oder Flash könnte das gehen.

Das würde nichts ändern. (Zumindest aus der Sicht der "Rechteverwerter" und Konsorten) Überleg einmal: Da packt einer 20 CDs von Brrrtitny Spears, Tokyo Hotel und Karl Moik (ughh yuck bleah!€@'!%&) in einen einzigen File und blecht dann nur für eine Nummer - nein so funktioniert das nicht.

Also ich liebäugele ja mit immer noch mit diesem Tarif und sehe eigentlich immer noch keinen Grund, warum man ihn mir verwehren sollte:
http://www.gema.de/media/de/online/gema_tarif_vr-w_1.pdf

II. Private Websites

  1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites,
    die Privatpersonen in nicht-gewerblichem Zusammenhang zur
    Information und Präsentation unterhalten oder unterhalten
    lassen.

Das sehe ich in meinem Fall als zutreffend an.

  1. Vergütung

(1) Die Vergütung beträgt für bis zu insgesamt 10 Minuten
der Werke des GEMARepertoires € 25,00 pro Jahr, € 6,90
vierteljährlich sowie € 2,50 monatlich, beschränkt auf Zugriffe
mit Musiknutzung von bis zu 2.000 Zugriffe im Jahr, bis zu 500
Zugriffe vierteljährlich sowie 170 Zugriffe monatlich.

Jetzt kommen wir wieder zum eigentlichen Thema: Was ist ein Zugriff?

Zählt als Zugriff der Besuch der Webseite, auf der die Musik als Hintergrundmusik eingebunden ist oder zählt jedes Starten eines Musikstücks, das sich nicht bereits komplett im Browsercache des Besuchers befindet, als erneuter Zugriff?

(3) Für die Berechnung der Dauer der Werke des GEMA-Repertoires
werden die jeweilig genutzten Minuten- und Sekundenlängen der
Werke zu einer Gesamtdauer addiert.

Die insgesamt 10 Minuten, die ich mit dieser Lizenz präsentieren dürfte, schöpfe ich mit meinen Loops nur zu gut der Hälfte aus. Also ist auch diese Bedingung erfüllt.

Wenn jetzt aber jemand alle meine 26 Loops anhören möchte, dann macht das im Hinblick auf Absatz 2, Satz 1 schon einen gewaltigen Unterschied, ob ich da mit einem oder 26 Zugriffen rechne. Letzteres könnte dann auch sehr schnell das jährliche Maximum von 2.000 Zugriffen sprengen, denn:

(2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als
2.000 im Jahr, 500 vierteljährlich sowie 170 monatlich und/oder
werden mehr als insgesamt 10 Minuten der Werke des GEMA-Repertoires
genutzt, finden aufgrund der intensiveren Musiknutzung die
Vergütungen gemäß Abschnitt III. bzw. Abschnitt IV. Anwendung.

Gruß Gernot