Hi there,
Also ich liebäugele ja mit immer noch mit diesem Tarif und sehe eigentlich immer noch keinen Grund, warum man ihn mir verwehren sollte:
Weil eine Musikauswahl, auch zum Zwecke der Hintergrundmusik, in den Augen der GEMA eben _keine_ Hintergrundmusik ist. Ich denke einmal, daß auch ein Kaufhaus hier anders eingestuft werden würde, böte es seinen Kunden die Möglichkeit, die Art der "Musikberieselung" zu ändern.
Vermutlich könnte man diese Interpretation ausjudizieren, alleine, ich denke, das steht nicht dafür.
(3) Für die Berechnung der Dauer der Werke des GEMA-Repertoires
werden die jeweilig genutzten Minuten- und Sekundenlängen der
Werke zu einer Gesamtdauer addiert.Die insgesamt 10 Minuten, die ich mit dieser Lizenz präsentieren dürfte, schöpfe ich mit meinen Loops nur zu gut der Hälfte aus. Also ist auch diese Bedingung erfüllt.
Ja, hab ich mir durchgelsen und finde eigentlich Widersrpüchliches darin, allerdings nur dann, wenn man eben die beschriebene Wahlmöglichkeit einbaut. Die meinen vermutlich, in 10 Minuten kannst Du viel unterbringen, aber es muss immer gleich oder von mir aus zufallsgesteuert ablaufen, aber nicht auf Kunden- oder Besucherwunsch. (Was aus der krausen Sicht der geschätzten Rechtevertungsfuzzies einen auch gewissen Sinn macht)
Wenn jetzt aber jemand alle meine 26 Loops anhören möchte, dann macht das im Hinblick auf Absatz 2, Satz 1 schon einen gewaltigen Unterschied, ob ich da mit einem oder 26 Zugriffen rechne. Letzteres könnte dann auch sehr schnell das jährliche Maximum von 2.000 Zugriffen sprengen, denn:
(2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als
2.000 im Jahr, 500 vierteljährlich sowie 170 monatlich und/oder
werden mehr als insgesamt 10 Minuten der Werke des GEMA-Repertoires
genutzt, finden aufgrund der intensiveren Musiknutzung die
Vergütungen gemäß Abschnitt III. bzw. Abschnitt IV. Anwendung.
Klar, auch was ein Zugriff ist, müßte eigentlich vorher definiert werden. Aber ohne es zu wissen vermute ich einmal stark, die legen das zu Deinen Ungunsten aus. Klarheit kann da sicher nur ein Gespräch bringen.
Mich wunderts trotzdem, das Du Dir das antun willst. Wieder einmal bewahrheitet es sich, der Ehrliche ist der Dumme...