Gernot Back: GEMA: Was ist eine Hintergrundmusik?

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Hallo Jens,

Für alle nicht gewerblichen Angelegenheiten richten Sie Ihre Anfragen bitte an Frau Patsch.

Lizenzierungen für die öffentliche Wiedergabe (Diskotheken, Gaststätten, Ladenlokale, öffentliche Veranstaltungen) erfolgen für die GVL im Wege des Inkassos durch die GEMA. Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige GEMA-Bezirksdirektion." - Quelle

Für mich ist jetzt immer noch nicht klar, ob nun Frau Patsch für mich zuständig ist, oder ob die Gebühren an die GVL im Wege des Inkassos mit dem Obulus von 25 EURO pro Jahr abgegolten sind.

Als ich den Antrag Anfang Februar zum ersten Mal bei der GEMA gestellt habe (der dort angeblich nie eingegangen ist), habe ich auch noch dieses Online-PDF-Formular dazu ausgefüllt, das zwar immer noch auf der Domain der GEMA abrufbar, dort aber mittlerweile auf keiner anderen Seite mehr verlinkt oder über Suchfunktionen auffindbar ist.

Auf der ersten Seite des Formulars ist es gar nicht möglich anzugeben, ob man das Herstellungsrecht (auch das Recht zur Benutzung) abgeklärt hat, wenn man gleichzeitig eindeutig sagt, dass es sich um keine gewerbliche Webseite, auch um keine Webseite einer nicht-gewerblichen Institution, sondern um eine private Webseite handelt.

Die Frage scheint in diesem Fall also gar nicht anwendbar (gewesen) zu sein. Vielleicht ist das ja aber auch genau der Punkt, weshalb man das Formular mittlerweile nicht mehr verlinkt.

Gruß Gernot