esterel: Werbungskosten für Erststudium

Hallo Siechfred, hallo liebes Forum,

mit großem Interesse habe ich bereits die Threats mit deinen Steuertips gelesen. Das war der beste Artikel zu diesem Thema den ich im Netz finden konnte. Großes Kompliment an dieser Stelle.

Da nun mein Berufsstart vor der Tür steht(1.5.2007) und somit auch das Thema Steuer für mich aktuell wird hätte ich da noch eine Frage:

Ich habe von 10/2000 - 02/2007 studiert.

Eine Steuererklärung habe ich bisher keine gemacht. Meine einzigen Einkünfte auf Lohnsteuerkarte waren von 31.12.2005 - 31.3.2006 jeweils ca. 280 EUR / Monat.

Ich bin mir nun nicht sicher welche Verluste ich in meiner ersten Steuererklärung rückwirkend gelten machen kann. Kann ich dann evtl. (auf Grund des Urteils von 2004 , dass solche Aufwendungen zu den nicht berücksichtigungsfähigen Kosten der privaten Lebensführung gehören) nur das Jahr 2003 geltend machen?

Wäre super wenn du mir eine Antwort geben könntest.

Viele Grüße,

esterel

  1. Ich habe von 10/2000 - 02/2007 studiert.
    Eine Steuererklärung habe ich bisher keine gemacht. Meine einzigen Einkünfte auf Lohnsteuerkarte waren von 31.12.2005 - 31.3.2006 jeweils ca. 280 EUR / Monat.

    Stelle deine Kosten formlos zusammen und arbeite diese in eine Steuererklärung *für das jeweilige Jahr* ein (also 2000 bis aktuell). Reiche diese beim Finanzamt mit dem Hinweis ein, dass du aufgrund dieser Steuererklärungen mindestens eine Verlustfeststellung für die betroffenen Jahre wünschst. Das sollte unter Beachtung der Verjährungsfristen für die Jahre 2000 bis 2003 kein Problem sein, ab 2004 wird sich das Amt auf die seither geltende Rechtslage berufen, dass die Kosten nach § 12 EStG nicht mehr abzugsfähig sind.

    Zu diesem Komplex (Verfassungsmäßigkeit der Regelung ab 2004) gibt es ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 07.11.2006 (Az. 1 K 115/06), nach dem die Regelung verfassungsgemäß ist. Allerdings liegt das Verfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung beim obersten deutschen Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof (Az. des Revisionsverfahrens VI R 79/06). An das kann man sich dranhängen, dann hilft nur beten, dass kein Föhn weht, wenn die Münchner Richter entscheiden.

    Siechfred

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    Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
    1. Hallo Siechfred,

      Stelle deine Kosten formlos zusammen und arbeite diese in eine Steuererklärung *für das jeweilige Jahr* ein (also 2000 bis aktuell). Reiche diese beim Finanzamt mit dem Hinweis ein, dass du aufgrund dieser Steuererklärungen mindestens eine Verlustfeststellung für die betroffenen Jahre wünschst. Das sollte unter Beachtung der Verjährungsfristen für die Jahre 2000 bis 2003 kein Problem sein, ab 2004 wird sich das Amt auf die seither geltende Rechtslage berufen, dass die Kosten nach § 12 EStG nicht mehr abzugsfähig sind.

      erst mal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! Heißt dass, ich kann die jeweiligen Steuererklärungen für die Jahre 2000-2006  direkt einreichen, also bevor ich auf Grund des Jobs meine erste "richtige" Steuererklärung einreichen muss?

      Läuft das dann so weiter, dass wenn das Finanzamt eine Verlustfeststellung gemacht hat, ich diese mit der ersten "richtigen" Steuererklärung absetezn kann?

      Ich dachte ich muß die Verluste als Werbungskosten mit der ersten "richtigen" Steuererklärung absetzen !?

      Viele Grüße,

      Michael

      1. Heißt dass, ich kann die jeweiligen Steuererklärungen für die Jahre 2000-2006  direkt einreichen, also bevor ich auf Grund des Jobs meine erste "richtige" Steuererklärung einreichen muss?

        Du musst schon für die Jahre richtige Steuererklärungen abgeben (also alles berücksichtigen, was in den Jahren steuerrelevant war, z.B. Semesterjobs auf Lohnsteuerkarte usw.). *Zusätzlich* gibst du die Studienkosten als Werbungskosten auf der Anlage N an. Die entstehenden Verluste werden *jahresbezogen* festgestellt, also zum 31.12.2000, 31.12.2001 ...

        Läuft das dann so weiter, dass wenn das Finanzamt eine Verlustfeststellung gemacht hat, ich diese mit der ersten "richtigen" Steuererklärung absetezn kann?

        Ja, so ist es.

        Siechfred

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        Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
        1. Heißt dass, ich kann die jeweiligen Steuererklärungen für die Jahre 2000-2006  direkt einreichen, also bevor ich auf Grund des Jobs meine erste "richtige" Steuererklärung einreichen muss?

          Du musst schon für die Jahre richtige Steuererklärungen abgeben (also alles berücksichtigen, was in den Jahren steuerrelevant war, z.B. Semesterjobs auf Lohnsteuerkarte usw.). *Zusätzlich* gibst du die Studienkosten als Werbungskosten auf der Anlage N an. Die entstehenden Verluste werden *jahresbezogen* festgestellt, also zum 31.12.2000, 31.12.2001 ...

          Dann hätte ich noch eine letzte Frage :-):
          Da ich nur in einem Jahr auf Lohnsteuerkarte gearbeitet habe, ist in allen anderen Jahren nichts steuerrelevant bis auf die Werbungskosten. Muß ich für diese Jahre also auch eine Steuererkläung machen, in denen  nur Anlage N aufgeführt ist?

          Vielen Dank und Grüße,

          esterel

          1. Da ich nur in einem Jahr auf Lohnsteuerkarte gearbeitet habe, ist in allen anderen Jahren nichts steuerrelevant bis auf die Werbungskosten. Muß ich für diese Jahre also auch eine Steuererkläung machen, in denen  nur Anlage N aufgeführt ist?

            Ja, wenn nichts weiter angefallen ist, eine Anlage N mit Einnahmen 0 und den Werbungskosten gemäß deiner Aufstellung.

            Siechfred

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            Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
            1. Ja, wenn nichts weiter angefallen ist, eine Anlage N mit Einnahmen 0 und den Werbungskosten gemäß deiner Aufstellung.

              Vielen Dank, dann werde ic das gleich mal angehen!

              esterel