Hallo Guma,
Hallo Zusammen, ich habe erfahren, dass E-Mails wie herkömmliche papiergebundene Geschäftsbriefe zu behandeln sind´. Gilt das nun auch für automatisch versendete Bestätigungs-Mails von Online-Shops?
Woran kann dein Kunde erkennen, ob die E-Mail automatisch generiert, oder mit viel Liebe von Hand geschrieben wurde?
So Bescheiden die neue Regelung auch ist, sollte die Signatur in jeder E-Mail zu finden sein um keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu riskieren. Zu diesem Thema steht jedoch in meiner neusten IHK-Zeitschrift:
"Nach Auffassung der IHK-Rechtsberatung in Heilbronn dürfte kein erheblicher Wettbewerbsverstoß zutreffen"
Dennoch lieber auf Nummer sicher gehen ... da fällt mir ein ... trifft die Regelung auch auf Forenbeiträge zu? ;-)
Herzliche Grüße aus Weinsberg
Helmut Weber
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Mode ist eine Variable, Stil eine Konstante