Helmut Weber: Bestätigungsmail =es Recht wie papiergebundene Geschäftsbrief?

Beitrag lesen

Hallo Guma,

Hallo Zusammen, ich habe erfahren, dass E-Mails wie herkömmliche papiergebundene Geschäftsbriefe zu behandeln sind´. Gilt das nun auch für automatisch versendete Bestätigungs-Mails von Online-Shops?

Woran kann dein Kunde erkennen, ob die E-Mail automatisch generiert, oder mit viel Liebe von Hand geschrieben wurde?

So Bescheiden die neue Regelung auch ist, sollte die Signatur in jeder E-Mail zu finden sein um keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu riskieren. Zu diesem Thema steht jedoch in meiner neusten IHK-Zeitschrift:
"Nach Auffassung der IHK-Rechtsberatung in Heilbronn dürfte kein erheblicher Wettbewerbsverstoß zutreffen"

Dennoch lieber auf Nummer sicher gehen ... da fällt mir ein ... trifft die Regelung auch auf Forenbeiträge zu? ;-)

Herzliche Grüße aus Weinsberg
Helmut Weber

--
-------------------------------------------
Mode ist eine Variable, Stil eine Konstante