Bestätigungsmail =es Recht wie papiergebundene Geschäftsbrief?
Guma
- recht
0 Helmut Weber0 Reiner0 Guma
Hallo Zusammen, ich habe erfahren, dass E-Mails wie herkömmliche papiergebundene Geschäftsbriefe zu behandeln sind´. Gilt das nun auch für automatisch versendete Bestätigungs-Mails von Online-Shops?
Bsp: Pflichtangaben für eine Firma mit Handelsregistereintrag z.B. die Handelregister-Nummer, Sitz des Amtsgerichts usw.
Ich will für meine Kunden keine Abmahnungen kassieren und wollte mich diesbezüglich hier infomieren.
Grüße Guma
Hallo Guma,
Hallo Zusammen, ich habe erfahren, dass E-Mails wie herkömmliche papiergebundene Geschäftsbriefe zu behandeln sind´. Gilt das nun auch für automatisch versendete Bestätigungs-Mails von Online-Shops?
Woran kann dein Kunde erkennen, ob die E-Mail automatisch generiert, oder mit viel Liebe von Hand geschrieben wurde?
So Bescheiden die neue Regelung auch ist, sollte die Signatur in jeder E-Mail zu finden sein um keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu riskieren. Zu diesem Thema steht jedoch in meiner neusten IHK-Zeitschrift:
"Nach Auffassung der IHK-Rechtsberatung in Heilbronn dürfte kein erheblicher Wettbewerbsverstoß zutreffen"
Dennoch lieber auf Nummer sicher gehen ... da fällt mir ein ... trifft die Regelung auch auf Forenbeiträge zu? ;-)
Herzliche Grüße aus Weinsberg
Helmut Weber
Dennoch lieber auf Nummer sicher gehen ... da fällt mir ein ... trifft die Regelung auch auf Forenbeiträge zu? ;-)
Klar, genauso wie bei SMS!
Viele Grüße,
Reiner Rusch
Eine Runde Lustig!
Danke für die Info.
Guma
Hallo Guma,
Eine Runde Lustig!
Das ist leider Realität! Das Gesetzt regelt die formale Anforderungen für Geschäftsbriefe in schriftlicher und elektronischer Form! Zum Zweiten gehören eben auch SMS-Nachrichten.
Soviel zum Bürokratieabbau in Deutschland ;-)
Herzliche Grüße aus Weinsberg
Helmut Weber
Moin
Das ist leider Realität! Das Gesetzt regelt die formale Anforderungen für Geschäftsbriefe in schriftlicher und elektronischer Form! Zum Zweiten gehören eben auch SMS-Nachrichten.
bei max. 160 Zeichen/SMS bleibt nach Angabe aller Pflichtangaben nicht ernsthaft Platz für Nachrichten - oder darf man wenigstens die Pflichtangaben in einer 2ten (+ 3ten) SMS hinterhersenden?
Gruß
rfb
Hallo rfb,
bei max. 160 Zeichen/SMS bleibt nach Angabe aller Pflichtangaben nicht ernsthaft Platz für Nachrichten - oder darf man wenigstens die Pflichtangaben in einer 2ten (+ 3ten) SMS hinterhersenden?
Das weiß nur dein fest angestellter Rechtsberater, wenn überhaupt ;-)
Herzliche Grüße aus Weinsberg
Helmut Weber
Hi,
bei max. 160 Zeichen/SMS bleibt nach Angabe aller Pflichtangaben nicht ernsthaft Platz für Nachrichten - oder darf man wenigstens die Pflichtangaben in einer 2ten (+ 3ten) SMS hinterhersenden?
da bist Du aber nicht auf dem Stand der Technik.
Eine SMS kann heute schon bis zu 1530 Zeichen haben (siehe hier).
Das sind 10 SMS a 160 Zeichen, wobei die 7 Zeichen als Steuerzeichen zur Verkettung genutzt werden, also damit Dein Gerät weiß, wie die SMS aus den Einzelteilen wieder zusammengebaut werden muß.
Viele Grüße,
Reiner
Moin
Eine SMS kann heute schon bis zu 1530 Zeichen haben (siehe hier).
wo genau kann ich das da nachlesen?
Solltest du verkettete SMS meinen - darauf bezog sich ja nun gerade meine Nachfrage. Die Frage ist dann nämlich ob der abmahnende Anwalt deine Ansicht vom Stand der Technik teilt.
Gruß
rfb
Moin
Eine SMS kann heute schon bis zu 1530 Zeichen haben (siehe hier).
wo genau kann ich das da nachlesen?
Solltest du verkettete SMS meinen - darauf bezog sich ja nun gerade meine Nachfrage. Die Frage ist dann nämlich ob der abmahnende Anwalt deine Ansicht vom Stand der Technik teilt.
Was hat der Anwalt mit der Technik zu tun?
zum Nachlesen: es gibt einen Typen, der eben bis zu 1530 Zeichen hat (MaxiSMS).
Gruß
Reiner
Moin
Was hat der Anwalt mit der Technik zu tun?
zur Erinnerung: dies ist ein Thread zum Thema "Recht".
zum Nachlesen: es gibt einen Typen, der eben bis zu 1530 Zeichen hat (MaxiSMS).
außer Werbung, in der scheinbar nur verkettete SMS darunter verstanden werden, finde ich zu dem Stichwort zumindest keine technische Beschreibung einer alternativen SMS-Spezifikation.
Ich mag mich aber um so nen Quatsch wie SMS nicht streiten ;-)
Gruß + tschüß
rfb
Moin
Was hat der Anwalt mit der Technik zu tun?
zur Erinnerung: dies ist ein Thread zum Thema "Recht".
ja, und mein Einwurf bezog sich auf Deine Aussage, daß eine SMS 160 Zeichen hat und man da nix mit unterbringen könnte.
zum Nachlesen: es gibt einen Typen, der eben bis zu 1530 Zeichen hat (MaxiSMS).
außer Werbung, in der scheinbar nur verkettete SMS darunter verstanden werden, finde ich zu dem Stichwort zumindest keine technische Beschreibung einer alternativen SMS-Spezifikation.
Die habe ich gegeben.
Ich mag mich aber um so nen Quatsch wie SMS nicht streiten ;-)
Wo war der Streit?
Gruß
Reiner