Hier noch die Rechtsgrundlage:http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__28.html, Du kannst sicher auch beide Quittungen, soweit zu Unrecht gezahlt zur Krankenkasse schicken, und Dir das Geld erstatten lassen - jedoch solltest Du da zuvor noch einmal anrufen und Dich vergewissen, wie da das Vorgehen bei deiner KK ist.
Gruß, Ich