Hallo,
Könnten die das nicht auch jetzt schon theoretisch die ganze Zeit tun? Was ändert das Verkaufsangebot an der Sache?
Nein, das war bisher nach dem üblichen Rechtsbrauch zum Glück nicht möglich. Wir haben die Domain doch selber benutzt.
Hatte die/eure (nunmehr nicht existente) Firma denn "Anspruch" auf den Namen? Wenn ja, wie soll das jetzt, auch wenn es die Firma nichtmehr gibt, eine Abmahnung rechtfertigen
Der Namensträger ist untergegangen und der rechtliche Inhaber bin ich nun persönlich. Ich heiße doch nicht so wie die Firma.
(Zumal dies wohl unpassend ist und die Anmeldung eines Anspruchs auf den Namen die rechte Strategie wäre)? Falls nein, hätte irgendwer bestimmt schon viel früher Anspruch auf den Domainnamen erhoben.
Das haben die auch. Aber wir hatten einfach die älteren Rechte.
Und die Abmahnung muß ja auch irgendein Verhalten zur Grundlage haben.
Eben, dass der ehemals zweitrangige Anspruch nun zum erstrangigen wird.
Wenn eine Firma aufgeloest wird, die bisher legalerweise eine Domain genutzt hat und diese jetzt veraeussert... begruendet das ja nicht automatisch eine Abmahnung von irgendwem.
?
Wie wäre es denn mit der Konsultation eines Anwalts?
Hast Du 400 Euro für mich?
Danke, der Paul