Stadtinspektoranwärter: Steuerberater

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Hallo liebe Forumgemeinde,

ich wende mich heute mal mit einem Thema abseits von HTML & Co an euch.

Und zwar bin ich z. Zt. als Anwärter bei einer Stadt beschäftigt. Bisher habe ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben und habe auch niemanden  im Bekanntenkreis, der sich damit auskennt.

Ich will - möglichst rückwirkend ab 2004 - nun Steuererklärungen abgeben. Weiß jmd., wie sich im Regelfall das Honorar eines Steuerberaters bemisst?
Ich verdiene als Anwärter ca. 850 Euro brutto und durch meinen Nebenjob zwischen 0 und 400 Euro im Monat. Durch mein Studium im Rahmen der Ausbildung habe ich eine Menge Werbungskosten (Fahrtkosten, Bücher, Computer etc.). Mitschüler bekommen so zwischen 150 und 300 Euro wieder, deshalb weiß ich nicht, ob ein Steuerberater sich überhaupt mit einer Erklärung wie meiner beschäftigt, wenn sich sein Honorar anteilig an der Erstattung bemisst.

Also nochmal zu meiner Frage:
Wie bemisst sich im Regelfall das Honorar eines Steuerberaters?
Anteilig an der Erstattung (wie hoch ist der Anteil)?
Ein festes Honorar (wie hoch sind diese so im Schnitt)?