Tauschbörsen
Nico
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Hi !
ich hab mal ne Frage: Sind sogenante Tauschbörsen, wo man alles mögliche downloaden kann, erlaubt, solange man seine Dateien nicht freigibt, also Uploads ausschaltet?
mfg
Hallo Nico,
ich hab mal ne Frage: Sind sogenante Tauschbörsen, wo man alles mögliche downloaden kann, erlaubt, solange man seine Dateien nicht freigibt, also Uploads ausschaltet?
Sie sollten generell erlaubt sein; also unabhängig davon, ob Du etwas anbietest. Illegal wird es erst, wenn Du Sachen "tauschst", an denen Du kein Recht hast. Hier sollte es irrelevant sein, ob Du es anbietest oder nimmst.
Mit freundlichem Gruß
Micha
ich hab mal ne Frage: Sind sogenante Tauschbörsen, wo man alles mögliche downloaden kann, erlaubt, solange man seine Dateien nicht freigibt, also Uploads ausschaltet?
ob das erlaubt ist ist sehr umstritten. wenn du deine (heruntergeladenen) dateien nicht freigibst, fällst du nat. weniger auf aber bei den meisten tauschbörsen werden diese ja schon beim downloaden geshared. ich hab mal gehört mehr als die hälfte das gesamten netztraffic's ist taschbörsengeschiebe.
ich kann der industrie nicht nachtrauern.. :)
gruss,
robbe.
ich hab mal ne Frage: Sind sogenante Tauschbörsen, wo man alles mögliche downloaden kann, erlaubt, solange man seine Dateien nicht freigibt, also Uploads ausschaltet?
http://de.wikipedia.org/wiki/File_Sharing#Rechtliche_Auseinandersetzungen_um_Filesharing
Hello,
ich hab mal ne Frage: Sind sogenante Tauschbörsen, wo man alles mögliche downloaden kann, erlaubt, solange man seine Dateien nicht freigibt, also Uploads ausschaltet?
Solange Du nur Sachen (oder Rechte) tauschst, die Dir gehören, ist das in Ordnung.
Wenn Du anfängst, Eigentum Anderer zu tauschen, ist es nicht mehr ok.
Wenn Du den Ausnahmetatbestand, dass man von urheberrechtlich geschützten, im Einzelstück zu deinem Eigentum gehörenden Werken, private, nicht kommerzielle Kopien anlegen darf und das auch für Freunde, dann ist das auch noch in Ordnung.
Wenn Du diese Kopien aber bewirbst, also dadurch gewerblich tätig wirst (das gilt auch ohne Profit), dann ist es nicht mehr in Ordnung. Jedes Bereithalten als "invitatio ad offerendum" wäre da also ein Gesetzesbruch, wenn es sich nicht um das Einzelstück zusammen mit den übertragenen Rechten handelt.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom