Hi,
wenn es ausdrücklich vom Bereitsteller untersagt wird,
darfst du es nicht.
Was der Rechteinhabers eines Videos *sagt*, ist absolut irrelevant - und läuft ggf. höchstens unter "Volksverdummung". >:->
Kopien von Videos für Privatgebrauch sind zulässig (also für sich selbst, Verwandte, enge Freunde), sofern die Videos *nicht* "technisch *wirksam*" kopiergeschützt sind. Ob der Umstand, daß ein Video nur als Stream angeboten wird, bereits einen technisch wirksamen Kopierschutz im Sinne des Gesetzes darstellt, wage ich zu bezweifeln (aber da mag man auch anderer Meinung sein).
Gruß, Cybaer
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