Es ist auch hierzulande üblich, das Strafmaß dem Verhalten des Angeklagten vor Gericht anzupassen.
mmh, ja klar, weil ich pünktlich zum Termin erschien oder was?
Das ist ein Grund, ein weiterer ist, dass sie die Schuld zugegeben hat und keine Mätzchen gemacht hat und nicht "noch und nöcher" Gerichtsressourcen abgezogen hat.
23 Tage sind doch auch fett für das Vergehen. Wenn man bedenkt, dass man in den Staaten den Führerschein in 60 Minuten und ohne Fahrschulenscheiss machen kann. Ich glaube ab 14 oder 16 Jahren.