Der Martin: Konkurenz Vergleich

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Hi,

[...] wo ich ein wenig über deine Konkurenzseite schreibe und diese am Ende mit meiner gegenüberstelle. Vor- und Nachteile damit man als Besucher einen Überblick bekommt.

also vergleichende Werbung.

Jetzt die Frage: Ist das erlaubt?

Früher war es in DE verboten, im Rahmen von Werbung für das eigene Produkt ein anderes Produkt explizit zu nennen und damit einen Vergleich zu ziehen. Lediglich allgemeine Aussagen waren zulässig.

Seit 2000 ist vergleichende Werbung bei uns im Prinzip erlaubt, wenn die Aussagen über das Konkurrenzprodukt objektiv, nachprüfbar und nicht verunglimpfend sind. Allerdings nutzen nur sehr wenige Unternehmen bisher diese Möglichkeit; für mich ist das ein Hinweis darauf, dass diese Art der Werbung immer eine Gratwanderung ist.

  • Meta-Tags - der Name des Unternehmens
  • http://MEINEDOMAIN.de/konkurenz.php
  • Den Vergleich

Lies dir am besten mal die verlinkten Seiten durch; auch Tante Wiki hat da noch ein paar interessante Informationen.

Als Hinweis: Die erstellte Seite wird von Google an 11. Stelle gelistet.

Diese Aussage ist wertlos, wenn du nicht angibst, wie die zugehörige Google-Suchanfrage formuliert ist. Abhängig davon kann das Ergebnis sehr unterschiedlich ausfallen.

So long,
 Martin

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Letztlich basiert alles auf dem Feuer, dem Rad, der Eins und der Null.
  (Gernot Back)