Klugscheiser: Kalte Enteignung!?

Moin liebe Forumer, HTMLer, Publisher, Bloger, ...

Worum gehts?

http://www.heise.de/newsticker/meldung/90316

Ja, worum gehts denn wirklich? Wollen sich eine Regierung damit die Überwachung von Internetsites aus DE vereinfachen? So nach dem Motto: Ihr Delingquenten stellt euch selbst oder so?

Wie auch immer. Ich habe seit Tagen meine Anmeldung laufen. Wenn ich einen FTP-Zugang habe, bekommen die von mir eine binary.zip mit einer etwaigen Größe von 3.000.000.000.*** GB oder so. Ich hab schließlich Zeit, btw., ich bin 50. Diese Datei werde ich mit PERL erzeugen und up-Streamen...

Zum Schnuppern jedoch kriegen die zunächst was Gutes: selfhtml8.*.zip

Also, was meint'n Ihr was wir mit denen machen, die sowas Dummes als Gesetz haben wollen?

Viele Grüße vom Klugscheiser

  1. hi,

    Wenn ich einen FTP-Zugang habe, bekommen die von mir eine binary.zip mit einer etwaigen Größe von 3.000.000.000.*** GB oder so. Ich hab schließlich Zeit, btw., ich bin 50.

    Soo viel Zeit hast du doch dann gar nicht mehr ...

    scnr,
    wahsaga

    --
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    1. Hello,

      Wenn ich einen FTP-Zugang habe, bekommen die von mir eine binary.zip mit einer etwaigen Größe von 3.000.000.000.*** GB oder so. Ich hab schließlich Zeit, btw., ich bin 50.

      Soo viel Zeit hast du doch dann gar nicht mehr ...

      Darum hat er es wohl erwähnt...

      Was ist denn mit den "Webcam-Seiten" auf denen sich alle 1/10 Sekunde oder öfter etwas ändert?
      Unter welche Kategorie fallen die denn?

      Harzliche Grüße vom Berg
      http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau

  2. Hi,

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/90316

    ist schon krass wie sich die Behörden das Internet angeeignet haben.

    Provider müssen alle Daten speichern, Emailanbieter müssen
    eine Schnittstelle für die Behörden bereitsstellen, usw...

    Komisch, dass die sich das im normalen Postbereich nicht trauen,
    also erst mal alle Briefe die verschickt werden, einscannen
    und dann darf die Post diese erst weiter versenden. Aber kommt
    ja vielleicht noch ;-)

    Vielleicht ist es mal an der Zeit ein völlig neues InternetKonzept
    zu entwerfen, damit meine ich natürlich  nicht solche Pseudovarianten wie Web 2.0, sondern eher sowas wie virtuelle
    Clubräume (aber auch nicht sowas wie second life"), mit einem grossen Schild "Behörden verboten".

    Wie so etwas aussehen könnte, weiss ich zwar nicht aber schön wärs.

    carpe diem
    Pia

    1. Hallo Pia,

      Ich finde es immer etwas ärgerlich, wenn bei jedem Gesetz gezetert  wird, ohne nur ein Bisschen nachzudenken.
      Aufgabe von Nationalbibliotheken ist es, alle kulturellen Werke zu erfassen und für die Nachwelt zu archivieren. Mittlerweile wird nun aber sehr viel im Internet und nicht mehr nur auf Papier publiziert. Das gilt für Zeitungsartikel, Dokumentation wie SELFHTML aber auch z.T. für wissenschaftliche Veröffentlichungen und vielleicht manche Nischen-Literatur.

      Publikationen im Internet sind oft nicht sehr beständig und es gibt ja schon Projekte (z.B. archive.org), die versuchen, das Problem anzugehen. Es wird höchste Zeit, dass sich auch der Staat damit beschäftigt.
      Es geht hier definitiv nicht um Überwachung (es wird ja nur veröffentlichtes archiviert), es geht auch nicht um Enteignung (ja die Archivierung ist eine Einschränkung des Urheberrechts, aber das gesamtgesellschaftliche Interesse ist in dem Fall eben wichtiger).

      Es bleibt meiner Meinung nach abzuwarten, an was die Nationalbibliothek interessiert sein wird. Online-Zeitungen gehören hier sicher dazu, Dokumentationen wie SELFHTML sollten sicher auch interessant sein. Private Websites und Blogs wohl eher eingeschränkt, würde ich erwarten. Die Nationalbibliothek archiviert auch jetzt nicht jedes Vereinsblatt und jede Schülerzeitung.

      Grüße

      Daniel

      1. Hallo Daniel,

        Ich finde es immer etwas ärgerlich, wenn bei jedem Gesetz gezetert  wird, ohne nur ein Bisschen nachzudenken.

        Ja finde ich auch, wenngleich meiner Meinung nach bei
        vielen Gesetzen die Politiker vorher auch nicht nachdenken ;-)

        Es bleibt meiner Meinung nach abzuwarten, an was die Nationalbibliothek interessiert sein wird. Online-Zeitungen gehören hier sicher dazu, Dokumentationen wie SELFHTML sollten sicher auch interessant sein. Private Websites und Blogs wohl eher eingeschränkt, würde ich erwarten. Die Nationalbibliothek archiviert auch jetzt nicht jedes Vereinsblatt und jede Schülerzeitung.

        Ich weiss nicht recht.
        Es geht ja nicht nur um die Archivierung, sondern auch um das
        "verfügbar machen". Insbesondere Blogs scheinen sehr wohl
        von Interesse zu sein, da diese sogar explizit als Beispiel
        aufgeführt werden.

        Und was die Newsletter betrifft, also Informationen an
        eine bestimmte Gruppe...

        Das wäre in der Tat so, als wenn auf dem klassischen postalischen
        Weg eine Firma verpflichtet wäre die Post an Ihren Kundenstamm
        zur "Verfügung zu stellen".

        Zitat aus dem Link:

        "Definitiv verfügbar gemacht müssen nach dem Verordnungsentwurf E-Mail-Newsletter mit Webarchiv sowie "netzbasierte Kommunikations-, Diskussions- oder Informationsinstrumente", die "sachliche oder personenbezogene Zusammenhänge" aufweisen. Als Beispiel hierfür dienen in der Entwurfsbegründung öffentliche Weblogs."

        carpe diem
        Pia

        1. Hallo Pia,

          Es geht ja nicht nur um die Archivierung, sondern auch um das
          "verfügbar machen".

          Naja, ein Verlag muss da bislang wohl auch von jedem Buch ein Exemplar hinschicken. Also grundsätzlich ist das nicht falsch. Unter bereitstellen verstehen sie ja auch, einfach ein Zip-File zu schicken bzw. bereitzustellen. Das klingt nicht so aufwendig.

          Das wäre in der Tat so, als wenn auf dem klassischen postalischen
          Weg eine Firma verpflichtet wäre die Post an Ihren Kundenstamm
          zur "Verfügung zu stellen".

          Nein, die wird ja nicht veröffentlicht. Es geht um öffentliche Newsletter (da steht ja auch, das internes ausgenommen ist). Und ein Webarchiv ist ja auch eine Veröffentlichung.

          Als Beispiel hierfür dienen in der Entwurfsbegründung öffentliche Weblogs."

          Für Weblogs sind doch vom Prinzip her ok auch wenn sicher bei weitem nicht alle archivierungswürdig sind. Die Formulierungen sind sicher etwas komisch und da herrscht bestimmt auch noch oft eine falsche Vorstellung vom Web.
          Die Nationalbibliothek kann auch kaum erwarten, dass ihr jetzt alle Leute ihre Websites schicken und wird das auch kaum wollen (spätestens nicht mehr, wenn sie es tatsächlich tun ;)
          Es bleibt also einfach mal abzuwarten, wie die Nationalbibliothek das kommunizieren wird und was genau sie haben will.
          Bisher schreibt sie in den FAQ: "Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet."
          Die wissen da also selber noch nicht so recht, wie das laufen soll. Warten wir es also entspannt ab. Bislang muss man sich auch erstmal anmelden, wenn man etwas archivieren lassen möchte.

          Grüße

          Daniel

          1. hi,

            Die Nationalbibliothek kann auch kaum erwarten, dass ihr jetzt alle Leute ihre Websites schicken und wird das auch kaum wollen (spätestens nicht mehr, wenn sie es tatsächlich tun ;)

            Das kann m.E. auch nicht Sinn der Sache sein.

            Wenn ich etwas im Web zum öffentlichen _Abruf_ bereitstelle - dann darf ich doch wohl erwarten, dass die Nationalbibliothek auch das ganz einfach tut - es Abrufen - wenn sie daran Interesse hat.

            Da sehe ich die NB in der Pflicht, sich das, was sie haben will, zu besorgen - und nicht mich in einer Lieferpflicht.

            Das generelle Prinzip von Crawlern/Spidern sollte ja bekannt sein - und wenn nötig, kann man sich diesbezügliches Know-How ja auch gerne einkaufen.

            Obwohl, ob ich damit so laut sein sollte, bezweifle ich gerade wieder - wie's am "IT-Standort Deutschland" so läuft, kommen dann vermutlich wieder T-Systems oder Accidenture an Bord, um daraus ähnliche Millionengräber wie TollCollect oder arbeitsamt.de zu machen ...

            gruß,
            wahsaga

            --
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          2. Hallo Daniel,

            Naja, ein Verlag muss da bislang wohl auch von jedem Buch ein Exemplar hinschicken. Also grundsätzlich ist das nicht falsch. Unter bereitstellen verstehen sie ja auch, einfach ein Zip-File zu schicken bzw. bereitzustellen. Das klingt nicht so aufwendig.

            Je nach strukturellem Aufbau eines Webauftritts, kann das schon
            problematisch werden. Und das ein Verlag mehrere(nicht eins)
            Exemplare kostenlos bereitsstellen muss, finde ich nicht
            vergleichbar. Das sind schliesslich berufsmäßige Veröffentlichkeits
            spezialisten und eben nicht private Leute.

            Nein, die wird ja nicht veröffentlicht. Es geht um öffentliche Newsletter (da steht ja auch, das internes ausgenommen ist)...

            Das mit dem Intern finde ich leider im Text nicht.

            Auch mit dem begriff "öffentlicher Newsletter" tu ich mich schwer.
            Denn ein Newsletter bedeutet sich einer Gruppe von Abbonenten
            anzuschliessen und auch Gefahr zu laufen ausgeschlossen oder erst gar nicht angenommen zu werden. Also eine geschlossene Gruppe.
            Klar ist die Handhabung von Newsletter schon ziemlich öffentlich
            aber gesetzlich wohl ein geschlossener Interessenkreis.

            Die Nationalbibliothek kann auch kaum erwarten, dass ihr jetzt alle Leute ihre Websites schicken und wird das auch kaum wollen (spätestens nicht mehr, wenn sie es tatsächlich tun ;)
            Es bleibt also einfach mal abzuwarten, wie die Nationalbibliothek das kommunizieren wird und was genau sie haben will.

            »»

            Klar, wird nicht alles so heiss gegessen wie gekocht und die NB
            interessiert mich auch eigentlich nicht, nur sollten die gefälligst
            Ihre Archive selbst aufklauben, wenn es doch schliesslich nur
            um öffentliche bereiche geht.

            Aber was mich stört ist, dass es nach so einem Gesetz jedem
            billigen Abmahnanwalt freisteht, Betreiber von Webseiten
            kostenpflichtig anzumahnen, wenn diese ihren Contentobulus
            nicht ans NB abgeliefert haben, und das ist doch schon schlimm genug.

            carpe diem
            Pia

            1. Hallo Pia,

              Je nach strukturellem Aufbau eines Webauftritts, kann das schon
              problematisch werden.

              Naja, Leute mit etwas technischem Fachwissen sollten kein Problem haben, die HTML-Seiten abzugreifen und zu zippen oder irgendwie verwertbares HTML zu generieren. Leute ohne technisches Fachwissen haben entweder nur einfaches HTML, Leute die ihnen Helfen oder verwenden irgend ein fertiges System (Blog).
              Natürlich wird es da vielleicht hie und da Probleme geben, das muss die Nationalbibliothek eben gelöst bekommen.

              Und das ein Verlag mehrere(nicht eins)
              Exemplare kostenlos bereitsstellen muss, finde ich nicht
              vergleichbar. Das sind schliesslich berufsmäßige Veröffentlichkeits
              spezialisten und eben nicht private Leute.

              Hie und da wird auch im Eigenverlag publiziert, ist aber natürlich eher selten.

              Das mit dem Intern finde ich leider im Text nicht.

              Im Heise-Artikel steht "Als verzichtbar gelistet sind auch 'institutionsinterne Medienwerke', Medienwerke mit amtlichen Inhalten und so genannte Akzidenzien, die 'gewerblichen, geschäftlichen oder innerbetrieblichen Prozessen oder rein privaten, häuslichen Zwecken oder dem geselligen Leben dienen'." Und im DNBG steht in §2 Absatz 1 "Medienwerke sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." Ein privates Schreiben fällt also nicht darunter, das dürfte nicht "verbreiten" in dem Sinne sein. Ein Newsletter für einen geschlossenen Empfängerkreis wird auch nicht "der Öffentlichkeit zugänglich gemacht".

              Klar ist die Handhabung von Newsletter schon ziemlich öffentlich
              aber gesetzlich wohl ein geschlossener Interessenkreis.

              Wenn man sich da einfach per Formular anmelden kann und es sogar ein öffentlich einsehbares Archiv (wie im Beispiel von Heise) gibt, dann ist da nichts geschlossen.

              Klar, wird nicht alles so heiss gegessen wie gekocht und die NB
              interessiert mich auch eigentlich nicht, nur sollten die gefälligst
              Ihre Archive selbst aufklauben, wenn es doch schliesslich nur
              um öffentliche bereiche geht.

              Es gibt ja auch öffentliche Buchläden...
              Ich denke ein archivieren per Crawler kann nie die gezielte Auswahl und die saubere Archivierung (inkl. Metadaten wie Autor, Veröffentlichungsdatum, ...) erreichen, die das vorgesehene Verfahren erreicht. Sieht man auch schön an der Qualität von archive.org, die mit einem Crawler arbeiten.

              Aber was mich stört ist, dass es nach so einem Gesetz jedem
              billigen Abmahnanwalt freisteht, Betreiber von Webseiten
              kostenpflichtig anzumahnen, wenn diese ihren Contentobulus
              nicht ans NB abgeliefert haben, und das ist doch schon schlimm genug.

              Wie kommst Du darauf? Um Abmahnen zu können, muss man schon selbst betroffen sein. Dass man daraus, dass jemand seine Webseite nicht abgeliefert hat, eine Wettbewerbswidrigkeit o.ä. konstruieren kann, will ich mal bezweifeln.

              Auch die Strafe bis 10.000 € wird nicht von irgend jemandem oder auf eine Anzeige hin festgesetzt.
              Das nicht-abliefern ist eine Ordnungswidrigkeit und zuständige Behörde ist die Nationalbank selbst (siehe $ 17 DNBG und §§ 35,36 OWiG).
              Der Strafrahmen ist natürlich recht breit, § 17 OWiG regelt jedoch die Höhe von Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten genauer. Sie muss unter anderem der Bedeutung des Verstoßes und den Verhältnissen des Täters angemessen sein. Für ein nicht-abgebenes Blog wird man also nicht so wahnsinnig viel zahlen.
              Nach §10 OWiG muss eine Ordnungswidrigkeit zudem vorsätzlich begangen werden, wenn ein Gesetz nicht etwas anderes vorsieht. §17 OWiG stellt fahrlässiges Handeln nur für gewerbliche Täter unter Strafe.
              Als Privatperson ist mal also erstmal fein raus. Sollte die Nationalbibliothek irgend wann mal schreiben und die Website haben wollen, kann man denen immer noch irgendwas zusammenpacken und schicken.

              Quellen

              DNGB (Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek) < http://www.d-nb.de/wir/pdf/dnbg.pdf>
              OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) < http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/index.html>

              Ich bin hier auch auf die anderen Antworten auf mein Posting eingegangen, ich werde da daher nicht auch noch antworten.

              Grüße

              Daniel

              1. Hallo Daniel,

                sehr umfangreich deine Antwort.
                Und auch schlüssig teilweise.

                Und wenn Du Recht behältst wäre das schön.
                Denn ich werde mit Sicherheit keine eigenen Webseiten
                bei der DNB abliefern.

                Aber vielleicht Kundenseiten gegen Bezahlung, wenns doch erforderlich werden sollte ;-)

                In diesem Sinne wünsche ich Dir eine gute Nacht.

                carpe noctem
                Pia

          3. Nabend!

            Was mich dabei minimal stoert sind ist die klitzekleine strafe von bis zu 10.000 munteren kleinen Trommelstoecken, wenn man es mal nicht tut. Jedenfalls wurde das im Heiseartikel so erwaehnt.

            Ich habe kaum ein Problem damit, wenn meine Webseite (die ja oeffentlich ist) von der NB gespeichert wird. Aber hinterhertragen kommt nicht in Frage und was zahlen wenn ich's nicht mache schon gar nicht.

          4. Hello,

            Naja, ein Verlag muss da bislang wohl auch von jedem Buch ein Exemplar hinschicken. Also grundsätzlich ist das nicht falsch. Unter bereitstellen verstehen sie ja auch, einfach ein Zip-File zu schicken bzw. bereitzustellen. Das klingt nicht so aufwendig.

            Nach jeder Änderung des Inhaltes?

            Harzliche Grüße vom Berg
            http://www.annerschbarrich.de

            Tom

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        2. Hello,

          Zitat aus dem Link:

          "Definitiv verfügbar gemacht müssen nach dem Verordnungsentwurf E-Mail-Newsletter mit Webarchiv sowie "netzbasierte Kommunikations-, Diskussions- oder Informationsinstrumente", die "sachliche oder personenbezogene Zusammenhänge" aufweisen. Als Beispiel hierfür dienen in der Entwurfsbegründung öffentliche Weblogs."

          Also wäre unser Forum als "netzbasiertes Diskussionsinstrument" also betroffen?
          Wie sieht das dann mit solchen Seiten wie

          www.harzflirt.de
            www.single.de

          usw. aus? Da diskutieren die Mitglieder doch auch, aber in "geschlossenen Dialogen".
          Müssen die dann als nächste Stufe auch geöffnet werden für die "Dokumentation"?

          Harzliche Grüße vom Berg
          http://www.annerschbarrich.de

          Tom

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          1. Hallo Tom,

            Da diskutieren die Mitglieder doch auch, aber in "geschlossenen Dialogen".

            Werden diese Dialoge etwa "der Öffentlichlkeit zugänglich" gemacht?
            Dieses neue Gesetz setzt auch keine anderen Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz des privaten Lebensbereiches außer Kraft.
            Statt überall zweifel zu streuen, ob nicht vielleicht doch irgend etwas Böses hinter dieser Gesetzesänderung steht, könntest Du auch einfach nachlesen, was Du wissen willst und erkennen, dass da erstmal nichts krasses geplant ist und viele Details noch geklärt werden müssen.
            Ich gehe aber stark davon aus, dass die Nationalbibliothek an Deinen Flirts bei single.de kein Interesse hat.

            Zu Deiner anderen frage: Kaum anzunehmen, dass die das nach jeder Änderung wollen. Da muss sicher auch noch geklärt werden, wann eine Änderung groß genug ist, dass eine neue Archivierung notwendig ist. Bei dynamischen Seiten kann man die Erstellung eines statischen Archivs aber perfekt automatisierung und ab und an mal durchlaufen lassen. Einmal im Monat/Jahr/was auch immer es wird.
            Eine Privatperson kann jedenfalls erstmal nicht dafür bestraft werden, dass sie die Archivierung überfordert. Das wäre ja nicht vorsätzlich.

            Grüße

            Daniel

      2. Hello,

        Es bleibt meiner Meinung nach abzuwarten, an was die Nationalbibliothek interessiert sein wird. Online-Zeitungen gehören hier sicher dazu, Dokumentationen wie SELFHTML sollten sicher auch interessant sein. Private Websites und Blogs wohl eher eingeschränkt, würde ich erwarten. Die Nationalbibliothek archiviert auch jetzt nicht jedes Vereinsblatt und jede Schülerzeitung.

        Ich frage mich dabei nur, wie sie die dynamik von Webseiten archiviern wollen.
        In einer gedruckten zeitung kann ich nachträglich keine Druckfehler mehr beseitigen oder Artikel hinzufügen / wegnehmen. In einer Internetpublikation ist das erstens Stand der Technik als auch üblich. Wenn also eine (große) Seite im Web Änderungen erfährt, wollen die die dann auch haben?
        Soll die Seite nach jeder Änderung neu eingereicht werden?

        Wahrscheinlich habe ich die hochschlaue Lösung unseres Gesetzgebers zu diesem Punkt nur übersehen. Jedenfalls sehe für die Dokumentation von dynamischen Webinhalten schon eine "Jahresgebühr" auf uns zukommen. Pro Domain 100 Euronen oder so...

        Harzliche Grüße vom Berg
        http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
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      3. Hallo,

        Ich finde es immer etwas ärgerlich, wenn bei jedem Gesetz gezetert  wird, ohne nur ein Bisschen nachzudenken.

        ich finde es ebenso ärgerlich, wenn _nicht_ gezetert wird, weil man nicht nachdenkt.

        Aufgabe von Nationalbibliotheken ist es, alle kulturellen Werke zu erfassen und für die Nachwelt zu archivieren.

        Aber bitte nur, wenn deren Urheber das ausdrücklich wünschen!
        Eine solche "Zwangsarchivierung" würde ich als Autor, Journalist, Verleger, whatever, ausdrücklich verweigern. Jedes Käseblatt, jede Tageszeitung, die meisten Verlage, Kunstgalerien, etc. führen eigene Archive. Da braucht es nicht nochmal eine zentral verwaltete Stelle, die die Rechte und Wünsche der Urheber untergräbt.

        So long,
         Martin

        --
        Ein guter Lehrer muss seinen Schülern beibringen können,
        eine Frage so zu stellen, dass auch der Lehrer lernen muss,
        um die Frage beantworten zu können.
          (Hesiod, griech. Philosoph, um 700 v.Chr.)
        1. Hello Martin,

          nach dem Niedersächsischen Pressegesetz muss ich sogar meine kleine Zeitung bei der Niedersächsishen Landesbibliothek einreichen.
          Man hat mir als Erleichterung bewilligt, dass ich nicht jede Woche ein Exemplar hinschicken muss, sondern nur aller vier bis fünf die fehlenden...

          Porto ist teuer!

          Harzliche Grüße vom Berg
          http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau

        2. Hallo Martin,

          Aber bitte nur, wenn deren Urheber das ausdrücklich wünschen!
          Eine solche "Zwangsarchivierung" würde ich als Autor, Journalist, Verleger, whatever, ausdrücklich verweigern. Jedes Käseblatt, jede Tageszeitung, die meisten Verlage, Kunstgalerien, etc. führen eigene Archive. Da braucht es nicht nochmal eine zentral verwaltete Stelle, die die Rechte und Wünsche der Urheber untergräbt.

          Solche Archive sind nicht zentral Organisiert, in 50 Jahren irgendwas darin zu finden ist also praktisch unmöglich, womöglich gibt es den Verlag gar nicht mehr und das Archiv wurde aufgelöst. Es ist von großem, gesamtgesellschaftlichem Interesse, dass Werke erhalten bleiben. Für zeitgeschichtliche Forschung sind da durchaus auch kleine Zeitungen interessant. Vor diesem Interesse müssen die Wünsche der Urheber eben zurücktreten. Für den Urheber entsteht ja auch im Grunde kein Schaden.

          Urheberrechte sind auch nicht mit materiellem Besitz direkt vergleichbar. Ein nicht-materielles Werk ist nunmal problemlos vervielfältigbar und ein Besitz im eigentlichen Sinne (tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache) nicht möglich. Die Eigentumsrechte daran sind also nur vom Staat oder der Gesellschaft geschaffen und es geht im wesentlichen um einen gerechten Ausgleich individueller und gesellschaftlicher Interessen.

          Grüße

          Daniel

          1. Hallo Daniel,

            Jedes Käseblatt, jede Tageszeitung, die meisten Verlage, Kunstgalerien, etc. führen eigene Archive. Da braucht es nicht nochmal eine zentral verwaltete Stelle, die die Rechte und Wünsche der Urheber untergräbt.
            Solche Archive sind nicht zentral Organisiert, ...

            eben, und das ist auch gut so.

            Es ist von großem, gesamtgesellschaftlichem Interesse, dass Werke erhalten bleiben.

            Manche Werke, ja. Welche das sind, beurteilt aber jeder anders.

            Vor diesem Interesse müssen die Wünsche der Urheber eben zurücktreten. Für den Urheber entsteht ja auch im Grunde kein Schaden.

            Soweit würde ich -wenn auch widerwillig- zustimmen. Nur ist das meiner Ansicht nach eine Holschuld dessen, der solche Werke erhalten und archivieren will, und nicht eine Bringschuld des Urhebers.
            Die Einreichung der Werke beim Zentralarchiv dem Herausgeber aufs Auge zu drücken und sogar eine gesetzliche Verpflichtung daraus zu machen, halte ich für unerhört, einen Skandal!

            Müssen Prominente demnächst auch täglich einen Bericht über ihre Tätigkeiten beim Zentralarchiv einreichen? Könnte ja später mal jemanden interessieren.
            Müssen wir alle ab 2009 eine Stuhlprobe an ein Zentrallabor einschicken? Vielleicht will ja in 200 Jahren mal jemand wissen, was ich Weihnachten 2011 gegessen habe.

            Nee, ich bin generell der Ansicht: Wer Informationen haben und konservieren will, soll sie sich bitte selbst beschaffen. Aus Quellen, die öffentlich und damit allen zugänglich sind.

            Urheberrechte sind auch nicht mit materiellem Besitz direkt vergleichbar.

            Ja, das ist ein schwieriges Kapitel, ist klar.

            So long,
             Martin

            --
            Der Mensch denkt, Gott lenkt.
            Der Mensch dachte, Gott lachte.
            1. Hallo Martin,

              Nee, ich bin generell der Ansicht: Wer Informationen haben und konservieren will, soll sie sich bitte selbst beschaffen. Aus Quellen, die öffentlich und damit allen zugänglich sind.

              "100%ig" auch meine Meinung.

              Selbst die Pflichtausgaben der Verlage  sollten zwar erfolgen,
              aber mit Rechnung des öffentlichen Buchpreises an die DNB.

              Somit hätte auch ein ganz unbeliebter Autor mit seinen
              drei rechtlich  verpflichteten Belegexemplaren zumindest schon mal einen kleinen zahlungswilligen Leserkreis ;-)

              carpe diem
              Pia

              1. Hello,

                Somit hätte auch ein ganz unbeliebter Autor mit seinen
                drei rechtlich  verpflichteten Belegexemplaren zumindest schon mal einen kleinen zahlungswilligen Leserkreis ;-)

                Unter einer gewissen Stückzahl in der Auflage wird (bei hochwertigen Werken) sogar etwas bezahlt von der Registraturstelle.
                So steht es zumindest im nds. Pressgesetz.

                Harzliche Grüße vom Berg
                http://www.annerschbarrich.de

                Tom

                --
                Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                Nur selber lernen macht schlau

            2. Hallo

              Nee, ich bin generell der Ansicht: Wer Informationen haben und konservieren will, soll sie sich bitte selbst beschaffen. Aus Quellen, die öffentlich und damit allen zugänglich sind.

              Ja, richtig. Aber was ist daran so missverständlich?

              Danach sind Netzpublikationen "in marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand abzuliefern". Die Ablieferung kann dem Entwurf zufolge aktiv durch Einsendung oder passiv durch Bereitstellung zur elektronischen Abholung durch die Deutsche Nationalbibliothek erfolgen.

              http://www.heise.de/newsticker/meldung/90316

              Entweder selbst abliefern oder zur Ablieferung bereitstellen.

              Tschö, Auge

              --
              Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
              (Victor Hugo)
              <dingdong /><dingdong /><toc /><toc /><toc /><shout>Florence!</shout>
              Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
              1. Hallo

                ... oder zur Ablieferung bereitstellen.

                Ähem, wohl eher zur Abholung.

                Tschö, Auge

                --
                Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
                (Victor Hugo)
                <dingdong /><dingdong /><toc /><toc /><toc /><shout>Florence!</shout>
                Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
    2. ist schon krass wie sich die Behörden das Internet angeeignet haben.

      Warum sind immer nur die Behörden die Bösen?
      Von denen habe ich noch kein Spam erhalten, die haben noch nie versucht, über phishing an meine Bankdaten und mein Geld zu kommen,
      sie haben mir noch nie mails geschickt mit dem Angebot Millionen zu König tschribokumba zu transferieren, bei 10% Belohnung und und und!
      Ich bin der Meinung: Waffengleichheit oder noch besser : Der Rehtstaat muss sich und seine Bürger schützen, dazu sollten seine Waffen besser sein als die der Angreifer.

      1. ...und mein Geld zu kommen,

        Das hat der Staat auch nicht nötig. Der Finanzminister bekommt die Steuereinnahmen und wenn die nicht reichen nimmt er sich eben mehr.

  3. http://www.heise.de/newsticker/meldung/90316

    Ja, worum gehts denn wirklich? Wollen sich eine Regierung damit die Überwachung von Internetsites aus DE vereinfachen? So nach dem Motto: Ihr Delingquenten stellt euch selbst oder so?

    Dummer Populismus. Hast du den nötig?

    Es existieren Werke, die einen intellektuellen, gesellschaftlichen, immateriellen Wert repräsentieren, der vor dem Vergessen bewahrt werden muss. Dazu zählen große, zeitlose Werke wie auch tagesaktuelle Themen von Relevanz. Und was relevant ist entscheiden nicht du, nicht ich, sondern unsere Nachfahren – irgendwann, so es einen Datenbestand gibt.

    Wenn ich einen FTP-Zugang habe, bekommen die von mir eine binary.zip mit einer etwaigen Größe von 3.000.000.000.*** GB oder so. Ich hab schließlich Zeit, btw., ich bin 50. Diese Datei werde ich mit PERL erzeugen und up-Streamen...

    Gar nichts wirst du tun und du weißt es.

    Zum Schnuppern jedoch kriegen die zunächst was Gutes: selfhtml8.*.zip

    Ich habe die Einreichung von SELFHTML x.x bereits vor einiger Zeit intern vorgeschlagen. Danke für die Erinnerung.

    Roland

    --
    Mädels finden Pinguine niedlich. Männer freilich stehen auf Großkatzen.
    1. Moin,

      Wenn ich einen FTP-Zugang habe, bekommen die von mir eine binary.zip mit einer etwaigen Größe von 3.000.000.000.*** GB oder so. Ich hab schließlich Zeit, btw., ich bin 50. Diese Datei werde ich mit PERL erzeugen und up-Streamen...

      Gar nichts wirst du tun und du weißt es.

      So isses ;-) Zumindest bin ich meiner, per Gesetz vorgegebenen Verpflichtung nachgekommen und habe mich angemeldet, erst mal abwarten, was dann kommt.

      Viele Grüße vom Klugscheiser

  4. Hallo,

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/90316

    herrje, ist denn schon wieder der erste April?
    Anders kann ich diese Meldung nicht einstufen.

    Ciao,
     Martin

    --
    Most experts agree: Any feature of a program that you can't turn off if you want to, is a bug.
    Except with Microsoft, where it is just the other way round.