Daniel Thoma: Kalte Enteignung!?

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Hallo Pia,

Es geht ja nicht nur um die Archivierung, sondern auch um das
"verfügbar machen".

Naja, ein Verlag muss da bislang wohl auch von jedem Buch ein Exemplar hinschicken. Also grundsätzlich ist das nicht falsch. Unter bereitstellen verstehen sie ja auch, einfach ein Zip-File zu schicken bzw. bereitzustellen. Das klingt nicht so aufwendig.

Das wäre in der Tat so, als wenn auf dem klassischen postalischen
Weg eine Firma verpflichtet wäre die Post an Ihren Kundenstamm
zur "Verfügung zu stellen".

Nein, die wird ja nicht veröffentlicht. Es geht um öffentliche Newsletter (da steht ja auch, das internes ausgenommen ist). Und ein Webarchiv ist ja auch eine Veröffentlichung.

Als Beispiel hierfür dienen in der Entwurfsbegründung öffentliche Weblogs."

Für Weblogs sind doch vom Prinzip her ok auch wenn sicher bei weitem nicht alle archivierungswürdig sind. Die Formulierungen sind sicher etwas komisch und da herrscht bestimmt auch noch oft eine falsche Vorstellung vom Web.
Die Nationalbibliothek kann auch kaum erwarten, dass ihr jetzt alle Leute ihre Websites schicken und wird das auch kaum wollen (spätestens nicht mehr, wenn sie es tatsächlich tun ;)
Es bleibt also einfach mal abzuwarten, wie die Nationalbibliothek das kommunizieren wird und was genau sie haben will.
Bisher schreibt sie in den FAQ: "Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet."
Die wissen da also selber noch nicht so recht, wie das laufen soll. Warten wir es also entspannt ab. Bislang muss man sich auch erstmal anmelden, wenn man etwas archivieren lassen möchte.

Grüße

Daniel