Hello,
Anders würde das aussehen, wenn Karl Zuckmayer das Drehbuch als ordentlich bezahlter Angestellter der z.B. der UFA geschrieben hätte. Dann waren es vielleicht die damaligen Gesellschafter der UFA, denen die Urheberrechte am Drehbuch zustehen.
Urheberrechte sind nicht übertragbar, eswegen kann das Urheberrecht auch nicht auf die Gesellschafter der UFA odern sonst wen übergegangen sein.
Ok, sämtliche aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte (alle abtretbaren) wäre hier richtiger.
Der Film könnte aber auch in Urhebergemeinschaft entstanden sein...
Das wäre zumindest üblich.§ 65 Abs. 2 UrhG sagt, dass das Urheberrecht erlischt, wenn Regisseur, Drehbuchautor, Dialogautor und Filmmusikkomponist alle seit mindestens siebzig Jahren tot sind.
Das wären laut Wikipedia
Josef von Sternberg (Regisseur, 1894-1969)
Carl Zuckmayer (Drehbuchautor, 1896-1977)
Karl Vollmöller (Drehbuchautor, 1878-1948)
Robert Liebmann (Drehbuchautor, 1890- spätestens 1945)
Friedrich Hollaender (Filmmusikkomponist, 1896-1976)Damit dürfte deine Annahme, dass das Urheberrecht an diesem Film erst 2047 erlischt, stimmen.
Schöne Grüße,
Johannes
Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)
