Hallo
Infinitiv: "handhaben"; Infinitiv mit zu: "handzuhaben".
Definitiv? Intuitiv würde ich zu »zu handhaben« tendieren.
Hört sich auch gut an. Hab die Regel jetzt nicht parat, bei welchen zusammengesetzen Verben das "zu" eingeschoben wird und bei welchen nicht. Vielleicht ist hier auch beides möglich.
hilft http://www.deutsche-rechtschreibung.de/regelwerk.pdf#page=34 [1] weiter?
"zu handhaben" sollte danach richtig sein.
Freundliche Grüße
Vinzenz
[1] Kennst Du eine HTML-Quelle, damit ich noch benutzerfreundlicher
verlinken kann?