Alex: Spammer abmahnen?

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Hallo Martin,

Eine Unterlassungserklärung wird meist mit der Abmahnung direkt mitverschickt.
Hier wird der Abgemahnte gebeten, zu unterschreiben, dass er das wofür er abgemahnt wurde nicht noch einmal tut und ansonnsten eine Vertragsstrafe zahlen muss. Denn für die normale Abmahung ist nur eine geringe Gebühr zu zahlen während man die Vertragsstrafe deutlich höher setzen kann.

Wenn jemand eine Geschäftsseite betreibt und von _Konkurenten_ mitbekommt, dass siese kein ordnungsgemäßes Impressum haben kann er diese abmahnen (lassen).
Wenn jemand lediglich auf seiner privaten oder geschäftlichen Seite mit Spam beschossen wird kann derjenige auch nur wegen dem Spam abmahnen (außer der 1. Punkt trifft auch zu)

mfg
Alex