Hallo,
Eine Unterlassungserklärung wird meist mit der Abmahnung direkt mitverschickt.
aber für eine Abmahnung müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein - ich muss als Gewerbetreibender im Verhaltn des Abgemahnten eine rechtswidrige Konkurrenzsituation sehen, und ich muss einen Anwalt bemühen (eine Abmahnung kann AFAIK nur ein Jurist erteilen).
Eine Unterlassungserklärung kann ich dagegen auch als Privatperson und ohne juristischen Beistand einfordern, und wenn der Streithammel mich dann noch einmal mit dem nervt, was er durch die Unterlassungserklärung eigentlich ausgeschlossen hat, kann ich direkt gegen ihn klagen (wenn ich das will) - und auch eine in der Unterlassungserklärung festgelegte Summe einfordern. Ein Bekannter von mir hat das kürzlich tatsächlich durchgezogen und klagt jetzt gegen ein deutsches Unternehmen, das ihn trotz mehrfacher Aufforderung und trotz Unterlassungserklärung weiter angespammt hatte. Wir sind gespannt, was dabei rauskommt; sein Anwalt ist zuversichtlich, dass einige tausend Euro einzuklagen sind.
Hier wird der Abgemahnte gebeten, zu unterschreiben, dass er das wofür er abgemahnt wurde nicht noch einmal tut und ansonnsten eine Vertragsstrafe zahlen muss. Denn für die normale Abmahung ist nur eine geringe Gebühr zu zahlen während man die Vertragsstrafe deutlich höher setzen kann.
Ja - aber das funktioniert auch ohne Abmahnung.
So long,
 Martin
Wichtig ist, was hinten rauskommt.
(Helmut Kohl, 16 Jahre deutsche Bundesbirne)