Siechfred: Bauplan im Bauportal

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Angenommen auf einem Bauplan ist ein Urheberecht z.B dritter

Ein "Bauplan" (Du meinst sicher die Bauzeichnungen) unterliegt dem Schutz des Urheberrechts (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 oder 7 UrhG - ich mag mich als Laie da nicht festlegen). Die Folge daraus: Man darf nur das damit tun, was einem erlaubt wurde. Mit der Übergabe von Bauzeichnungen ist i.d.R. das Recht verbunden, diese für die Umsetzung des Bauvorhabens zu nutzen. Ob dieses Recht auch die Veröffentlichung in einem Bauportal umfasst, sollte man einen Rechtsanwalt fragen.

Siechfred

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Hinter den Kulissen passiert viel mehr, als man denkt, aber meistens nicht das, was man denkt.