Michael: Werbung auf Homepage

Guten Abend,

ich habe einige Fragen zu diesen Thema. Allerdings tuhe ich mich sehr schwer dazu genau Informationen zu finden. Mich interessieren vor allen   ab welchen Beträgen man sich als Privatperson Gedanken machen muss, wo man evtl. Gewinne angeben muss und wie etc. Ich habe mit diesen Thema wenig Erfahrung aber möchte mich gern damit Beschäftigen bevor ich damit Probleme bekomme. Kann mir jemand einfach verständliche Informationsquellen zu diesen Thema nennen (Links, Bücher, etc)?

Gruß

Michael

  1. Hallo,

    [..]Kann mir jemand einfach verständliche Informationsquellen zu diesen Thema nennen (Links, Bücher, etc)?

    Aus meiner Erfahrung:
    -Impressum als Impressum"Max" gestalten, also eMail, Postanschrift, Telefonnummer vollständig angeben,
    -Einnahmen durch Werbung in Steuererklärung berücksichtigen (Steuerfreibetrag <=> Eigene_Werbekosten).

    Eigene_Werbekosten sind u.a.:
    -Gebühren für Domäne,
    -Online-Kosten.

    Viele Grüße,
    Hotte

  2. ich habe einige Fragen zu diesen Thema. Allerdings tuhe ich mich sehr schwer dazu genau Informationen zu finden. Mich interessieren vor allen   ab welchen Beträgen man sich als Privatperson Gedanken machen muss, wo man evtl. Gewinne angeben muss und wie etc. Ich habe mit diesen Thema wenig Erfahrung aber möchte mich gern damit Beschäftigen bevor ich damit Probleme bekomme. Kann mir jemand einfach verständliche Informationsquellen zu diesen Thema nennen (Links, Bücher, etc)?

    Da Deine Fragen mittlerweile zum Dauerbrenner werden, erlaube ich mir mal eine ausführlichere Antwort:

    Grundsätzlich:

    Jede Form von Geldzugängen, die für jede Art von Gegenleistung gezahlt werden, führt erstmal zu steuerpflichtigen Einnahmen. Ob sie dann auch besteuert werden, hängt von mehreren Punkten ab:

    Ertragsteuern (insb. Einkommensteuer):

    Zuerst ist zu klären, ob es überhaupt eine Besteuerungsvorschrift für die Tätigkeit gibt (Stichwort: 7 Einkunftsarten). Das kann man relativ kurz beantworten: Es wird sich in 99,99% der Fälle eine finden. Im Falle von Werbung auf Internetseiten liegen meistens Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.

    Sollen durch die Einnahmen Überschüsse erzielt werden? Dabei kommt es nur auf die Möglichkeit an, nicht darauf, dass tatsächlich ein Überschuss entsteht (Anlaufverluste, Totalgewinnprognose). Falls diese Frage mit Nein zu beantworten ist, unterliegen die Einnahmen nicht der Ertragsbesteuerung (Einkommen-, Körperschaft- und/oder Gewerbesteuer), sondern gehören zur privaten Lebensführung.

    Falls die Frage mit Ja zu beantworten ist, muss man im nächsten Schritt den Überschuss ermitteln, die Regeln hierzu sind abhängig von der Besteuerungsvorschrift. Allerdings gilt der Grundsatz, dass man alle Kosten, die durch die Tätigkeit veranlasst sind, steuerlich als Ausgaben abziehen kann. Das können insbesondere sein:

    • Kosten für Material, Waren und Fremdleistungen
    • Kosten für Personal (Löhne, Gehälter, Sozialaufwendungen)
    • Mieten, Pachten sowie dazu gehörende Nebenkosten
    • Verbrauchskosten (Strom usw.)
    • öffentliche Abgaben (Kammerbeiträge, GEZ usw.)
    • Fahrzeugkosten einschließlich Abschreibungen oder Leasingkosten
    • Kosten im Zusammenhang mit betrieblich genutztem Inventar (Abschreibungen, Wartung usw.)
    • Porto, Telefon, Büromaterial, Fachliteratur
    • Rechts- und Steuerberatungskosten
    • Kosten des Geldverkehrs, der Kontoführung und Kontokorrentzinsen

    (um nur mal ein paar Highlights zu nennen)

    Praktisch gibt man den Überschuss oder Verlust einfach in seiner Jahressteuererklärung an, im Zweifel erstmal als sonstige Einkünfte (Anlage SO, Zeile 8 und Zeile 11). Ob überhaupt eine Steuer entsteht, ist übrigens für die Verpflichtung, dem Finanzamt die Einnahmen anzuzeigen, ohne Bedeutung!

    Das Finanzamt entscheidet dann bei Bearbeitung zunächst darüber, unter welche Besteuerungsvorschrift sie die Werbeeinnahmen einsortieren wollen und erfahrungsgemäß nach dem dritten Jahr abschließend und bindend darüber, ob die Einnahmen überhaupt zu besteuern sind ("Liebhaberei").

    Umsatzsteuer:

    Hier kommt es darauf an, ob man unter den Unternehmerbegriff fällt: Man muss selbständig handeln, dauerhaft Einnahmen erzielen wollen und dies nach außen kundtun. Liegen diese Voraussetzungen vor (was bei Onlinewerbung zu bejahen ist), unterliegen die Einnahmen der Umsatzbesteuerung. Wichtig hierbei ist die sog. Kleinunternehmerregelung. Hier ist übrigens zu beachten, dass in den Gesamtumsatz *alles* einzubeziehen ist, was unternehmerisch im Sinne der Umsatzsteuer ist. Wenn jemand also hauptberuflich ein Unternehmen in einer Größenordnung betreibt, die oberhalb der Kleinunternehmergrenze liegt, und daneben auf seiner privaten Homepage Bannerwerbung schaltet, dann unterliegen auch die Einnahmen aus der Werbung der Umsatzsteuer.

    Sonstiges:

    Grundsätzlich muss man dann ein Gewerbe anmelden, wenn man im Sinne des Steuerrechts gewerblich tätig ist, der Umfang spielt dabei keine Rolle - selbst wenn man nur ein paar Euro im Monat aus Bannerwerbung einnimmt. Allerdings sehen es manche Gewerbeämter relativ kulant und verlangen bei Kleinstgewerbetreibenden die Anmeldung nicht.

    Das soll erstmal für den groben Überblick genügen, allgemeine Fragen versuche ich gerne zu beantworten, Antworten auf spezielle und persönliche Einzelfragen wird's in dieser Form hier natürlich nicht geben :)

    Siechfred

    --
    Wir vom Moderatorenteam haben keinerlei Humor, von dem wir wüssten.