Abo einer Zeitschrift
Pete
- recht
Guten Abend,
Ich hätte da eine kleine Frgae:
Vor einem Jahr hatte ich ein Zeitschriften-Abo jemandem zum Geburtstag geschenkt, die Hefte gingen an die andere Person, die Rechnung an mich.
Das Jahr ist nun um und das Abo wurde automatisch verlängert da ich es nicht abbestellt habe (Ist das eigentlich rechtens?).
Das wäre auch in Ordnung für mich, allerdings möchte ich die Lieferadresse (genau wie die Rechnungsadresse bereits ist) auf mich ändern.
Der Verlag schickt mir Mahnung um Mahnung, und auf jede antworte ich mit einer Mail an die von ihnen angegebene Adresse, dass ich gewillt sei die Rechnung zu begleichen sobald die Lieferadresse geändert und mir diese Änderung bestätigt wird. Die Hefte werden nach wie vor an die bisherige Adresse geliefert.
Ich denke da ich reagiert habe und willens bin die Rechnung zu begleichen habe ich mich bisher korrekt verhalten?
Grüsse
Pete
Sowas würde ich nie per E-Mail machen. Damit kann ja sonstwas passieren:
Sende deshalb lieber einen Brief oder ein Fax.
Kleiner Tipp: erwähne in dem Brief/Fax, dass du einen Zeugen für die Übersendung hast.
Andernfalls machst du einfach ein Einschreiben (evtl. mit Rückschein)
Es könnte auch schlichtweg sein, dass die sich denken: "beim Absender einer Mail kann ja jeder sonstwas angeben"... was ja auch stimmt. Man sollte sich nicht zu sehr auf die Vertrauenswürdigkeit von Mails verlassen.
Hi,
das sind sehr gute Anmerkungen, danke
Sowas würde ich nie per E-Mail machen. Damit kann ja sonstwas passieren:
Sende deshalb lieber einen Brief oder ein Fax.
Kleiner Tipp: erwähne in dem Brief/Fax, dass du einen Zeugen für die Übersendung hast.
Andernfalls machst du einfach ein Einschreiben (evtl. mit Rückschein)
Das ist eine sehr gute Idee, ich bin gerade dabei ihn zu verfassen und werde ihn von einer Drittperson signieren lassen
Es könnte auch schlichtweg sein, dass die sich denken: "beim Absender einer Mail kann ja jeder sonstwas angeben"...
Das kann natürlich sein, aber
1. Sollte man doch schon von wegen der Höflichkeit eine Antwort erwarten können
2. Könnten Sie ja sagen dass sie das Aufgrund einer Mail nicht machen können
Da ich jeweils eine Kunden/Rechnungsnummer angeben muss wo nicht jeder Zugriff drauf hat sollte das trotzdem kein Problem sein..
Anyway, ein Brief ist eine gute Idee
Hallo,
Verträge sollte man immer (zur heutigen Zeit) vollschriftlich kündigen und die Kündigung quittieren lassen.
Die Quittung für das Eintreffen der Vertragskündigung beim Vertragspartner (Zeitschriftenverlag oder -vertrieb) machst du mit einem Einschreiben mit Rückschein.
Kleiner Tipp: erwähne in dem Brief/Fax, dass du einen Zeugen für die Übersendung hast.
Ob du deinen Kumpel oder die Maitresse deines Chefs zusätzlich unterschreiben lässt, halte ich für absolut nullwertig. Die Post sollte in diesem Fall ausreichend sicher als Zeuge sein.
Dass sich ein Abonnement automatisch verlängert oder auch nicht steht in den AGBs des Vertreibers oder in den Abonnementbestimmungen explizit drin. Ein solcher Passus ist imho rechtens und in keiner Weise unsittliches Geschäftsgebahren. Wenn nix zu dem Thema in den Vertragsunterlagen drinsteht hingegen, dann darfst du durchaus dagegen ankämpfen.
Das Interesse des Zeitschriftenvertriebs/verlags ist es, nicht dauernd Kündigungen bearbeiten zu müssen. Von daher ist es auch mit Kulanz und Höflichkeit und Entgegenkommen nicht besonders weit her.
Ciao, Frank