Hi Johannes,
Nö. Vielen Ländern ist es völlig egal, ob ihre Bürger neben der eigenen noch weiter Staatsangehörigkeiten haben.
hast du (oder jemand anderes) da Beispiele? Wäre ganz interessant. Ich weiß etwa von Mexiko, dass die vor einigen Jahren einen merkwürdigen Doppelstatus geschaffen haben, um den Mexikanern in den USA die Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Aber keine echte doppelte Staatsbügerschaft.
Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund des Ius Sanguinis erworben wird, ist es völlig unerheblich, ob noch andere Staatsbürgerschaften bestehen.
Bei Kindern sowieso erstmal, klar. Aber nehmen wir mal an, du wirst in den USA geboren, wächst hier auf und kommst mit 25 auf die Idee, dass du ja auch mal die amerikanische Staatsangehörigkeit beantragen könntest. Wenn du das erfolgreich tust, ohne dir das vorher hier genehmigen zu lassen, verlierst du deine deutsche.
Seit ein paar Jahren gibt es aber auch Bestandtteile des Ius Soli im Staatsangehörigkeitsgesetz.
da sollten wir auch hinkommen, nicht nur fußballerisch...
dies passiert auch dann, wenn man in einem anderen Land, dessen Staatsangehörigkeit man neben der deutschen besitzt, Wehrdienst leistet.
Ich glaube, dass gilt nur, wenn du in die Berufsarmee eines Landes eintrittst, dessen Staatsangehörigkeit du (neben der deutschen besitzt). Bzgl. Wehrpflicht gibt es heute mit vielen Staaten Verträge (Anerkennung der Zeiten etc).
Gruß
Antipitch