Hallo Antipitch,
Das ist natürlich dauerhaft in keinem Land gern gesehen und eigentlich soll man / frau sich mit der Volljährigkeit entscheiden.
Nö. Vielen Ländern ist es völlig egal, ob ihre Bürger neben der eigenen noch weiter Staatsangehörigkeiten haben.
U.U. ist der Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft aber hinzubekommen (wenn jeweils ein Elternteil aus einem der betroffenen Länder kommt, wirds z.B. einfacher).
Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund des Ius Sanguinis erworben wird, ist es völlig unerheblich, ob noch andere Staatsbürgerschaften bestehen.
Seit ein paar Jahren gibt es aber auch Bestandtteile des Ius Soli im Staatsangehörigkeitsgesetz. So kriegen in Deutschland geborene Kinder, der Eltern keine Deutschen sind, unter bestimmten Umständen auch die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen sich aber zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, wenn sie mehrere besitzen.
Lediglich bei der Einbürgerung müssen vorhandene bisherige Staatsangehörigkeiten abgelegt werden, aber auch hierbei gibt es Ausnahmen. Auch relevant ist die deutsche Position bezüglich Mehrstaatigkeit bei der Annahme der Staatsbürgerschaft eine anderen Staates. In einem solchen Fall, verliert derjenige die deutsche Staatsangehörigkeit; dies passiert auch dann, wenn man in einem anderen Land, dessen Staatsangehörigkeit man neben der deutschen besitzt, Wehrdienst leistet.
Schöne Grüße,
Johannes