Richard Rüfenacht: Verhalten bei Nationalhymne

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Hallo Johannes!

Nö. Vielen Ländern ist es völlig egal, ob ihre Bürger neben der eigenen noch weiter Staatsangehörigkeiten haben.

Ob das so völlig egal ist? Ich kann das nur für die Schweiz sagen - die du in deinem anderen Posting erwähnt hast. Die Schweiz handhabt die Einbürgerung ziemlich restriktiv. Es wird aber nicht erwartet, dass Personen, die sich einbürgern lassen, auf ihre bisherigen Staatsbürgerschaften verzichten. Richtige Schweizerinnen und Schweizer werden das eh erst nach Hundert Jahren. ;-) Sie haben aber selbstverständlich Anspruch auf Gleichbehandlung. Und die Schweizer Staatsbürgerschaft erlischt selbst dann nicht, wenn sie bei Einbürgerung in einem anderen Staat abgelegt werden muss. Wir haben auch keinerlei Probleme mit diesen mehrfachen Staatsbürgerschaften.

So kriegen in Deutschland geborene Kinder, der Eltern keine Deutschen sind, unter bestimmten Umständen auch die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen sich aber zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, wenn sie mehrere besitzen.
Auch relevant ist die deutsche Position bezüglich Mehrstaatigkeit bei der Annahme der Staatsbürgerschaft eine anderen Staates. In einem solchen Fall, verliert derjenige die deutsche Staatsangehörigkeit;

Seit ein paar Wochen ist dies etwas anders, weil diese deutsche Regelung gegen EU-Recht vesrstösst. Deutschland darf die Deutsche Staatbürgerschaft nicht mehr aberkennen, wenn sich Deutsche in einem anderen Land einbürgern lassen. Wird zwar nach Möglichkeit verschwiegen, weil nicht erwünscht. Dies betrifft beispielsweise sehr viele in der Schweiz lebende Deutsche, die eigentlich die Voraussetzungen erfüllen würden, sich in der Schweiz einbürgern zu lassen, dies aber aus Angst vor Verlust der Deutschen Staatsbürgerschaft bisher nicht getan haben. Geht ja nicht bei allen so problemlos wie beim Herr Beckenbauer. ;-)

Mit besten Grüssen
Richard