Hallo Richard,
Ob das so völlig egal ist?
Egal im Sinne der Einstellung "Wir regeln die Beziehung zwischen unseren Bürgern und diesem Staat, in welcher Beziehung zu anderen Staaten einzelne Bürger stehen, geht uns nichts an". Ich denke schon, dass das grob der Ansicht vieler Staaten entspricht.
Seit ein paar Wochen ist dies etwas anders, weil diese deutsche Regelung gegen EU-Recht vesrstösst. Deutschland darf die Deutsche Staatbürgerschaft nicht mehr aberkennen, wenn sich Deutsche in einem anderen Land einbürgern lassen.
Ja, wobei das allerdings meines Wissens nur für Länder der EU und noch einige andere gilt, aber nicht allgemein.
Schöne Grüße,
Johannes