Hello,
ich kann dir zumindest soviel sagen, dass bei einer GbR alle Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen voll Haften. Können deine Mitgesellschafter nicht zahlen, werden sich die Gläubiger an dich wenden.
Da habe ich mal die Erfahrung machen müssen, dass das nicht immer so ist.
Ein Gesellschafter einer GbR hatte bei uns Geräte bestellt. Wir haben einen schrifltichen Vertrag darüber gemacht. Die Geräte sind dann auf obskure Art und Weise verschwunden. Als er nicht zahlen konnte, haben wir uns an die beiden anderen Gesellschafter gewandt. Die mussten dann aber nach langem hin und her nicht zahlen, weil sie den Vertrag nicht mit unterschrieben hatten. Die vereinbarte Leistung (Lieferung teurer Geräte) war aber nach Art und Umfang so groß, dass wir hätten wissen müssen, dass ein Vertrag mit der GbR nur zustande kommt, wenn er von allen Gesellschaftern unterschreiben wird.
Ergo, die Gesellschafter einer GbR haften nur gesamtschuldnerisch für diejenigen Verpflichtungen, die sie auch als Gesellschaft eingegangen sind.
Waren des täglichen Bedarfs, Büroartikel in kleinen Mengen usw. sind davon ausgenommen, da hier Handlungsvollmacht unterstellt werden kann.
Hat uns damals zwar ordentlich Forderungsausfall gekostet, aber klingt irgendwie duchaus plausibel.
Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)