Lars: Chat & Foren: Jugendschutzbeauftragter?

Nabend,

ist vielleicht jemand unter euch, der sich rechtlich mit der Jugendschutz-Sache auskennt? Soweit ich gelesen hab, muss es bei Chat-Seiten einen Jugendschutzbeauftragten geben.

Was mir dabei nicht ganz klar war: Wer darf Jugendschutzbeauftragter sein? Ich hab auf verschiedenen Seiten gesehen, dass dort als Jugendschutzbeauftragter der gleiche wie eingetragen ist, wie derjenige, der auch als Inhalber des Gewerbes und der Webpräsenz eingetragen ist. Darf sowas sein?

Viele Grüße
Lars

  1. ist vielleicht jemand unter euch, der sich rechtlich mit der Jugendschutz-Sache auskennt?

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    Siechfred

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