Rafael: Photocase - Urheberrechte

Hallo Forum,
ich hätte mal eine Frage. Ich stelle derzeit ein neues Layout für eine Studentenzeitung (nicht-kommerziell) auf und will dafür sehr viel mehr Bildmaterial als früher einbringen. Dazu will ich nun Photocase nutzen. Dort heißt es in den FAQ:

Bei der Verwendung des Fotos durch den Downloader hat dieser, in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise im Impressum oder am Bild und soweit technisch möglich, den Fotografen als Urheber mit Namen, und soweit dies nicht möglich ist, mit seinem Benutzernamen bei PHOTOCASE unter Hinweis auf die Website von PHOTOCASE, zu nennen. In Onlineangeboten muss der Hinweis auf PHOTOCASE als Link zu der Webseite PHOTOCASE erfolgen.

Nun Frage ich mich was "für die Verwendung üblich" sein soll. Wenn ich es mit den Fotographien aller Mitarbeiter so halte, deren Mitarbeit im Impressum aufzuführen, darf ich diesen Usus auch auf Photocase-Bilder übertragen? Auch dann wenn diese Bilder den Großteil des Repertoires ausmachen?

Es geht mir nicht darum, den Urheber zu unterschalgen, sonder die Magazin-Ästhetik zu wahren.

Danke für Erläuterung und Viele Grüße.

  1. Bei der Verwendung des Fotos durch den Downloader hat dieser, in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise im Impressum oder am Bild

    »im Impressum oder am Bild«.. du hast also die Wahl.

    Nun Frage ich mich was "für die Verwendung üblich" sein soll.

    Das meint die Art und Weise, wie Bilderquellen typischerweise angegeben werden. Meistens etwa so -> »Bild: Max Mustermann (photocase.de)«
    Wenn du allerdings eine wissenschaftliche Arbeit schriebest oder sonstwie komplexer publiziertest, müsstest du die Quelle detailierter angeben, z.B. mit Erscheinungsdatum, Seitenzahl eines Buchs, genauer URL der Website, etc

    Es geht mir nicht darum, den Urheber zu unterschalgen, sonder die Magazin-Ästhetik zu wahren.

    Siehe oben: eine Nennung im Impressum reicht aus.
    In deinem Fall kommt noch hinzu, dass es sich um ein Schulprojekt handelt. Ich weiß nicht, ob es für Schulen auch gilt, aber Fachhochschulen und Universitäten haben gewisse Narrenfreiheiten, was Nutzungsrechte für Medien angeht. Aber als Rechtslaie kann ich dir dazu auch nichts genaues sagen.

    Viele Grüße!
    _ds

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    1. Siehe oben: eine Nennung im Impressum reicht aus.
      In deinem Fall kommt noch hinzu, dass es sich um ein Schulprojekt handelt. Ich weiß nicht, ob es für Schulen auch gilt, aber Fachhochschulen und Universitäten haben gewisse Narrenfreiheiten, was Nutzungsrechte für Medien angeht. Aber als Rechtslaie kann ich dir dazu auch nichts genaues sagen.

      Naja, Universitätsprojekt. Auflage knapp 10'000 Exemplare, da die Universität sehr, sehr groß ist ;) Darauf werde ich deshalb lieber nicht bauen, vor allem da mir auch der Visdp aufgedrückt ist.

      Aber prinzipiell hast du wohl Recht. Danke für deine Bestätigung. Ich frage trotzdem lieber direkt bei Photocase nach, sicher ist sicher.

      Sorgen macht mir nämlich die Formulierung "übliche Weise" - was ist denn bitte üblich?

      1. Darauf werde ich deshalb lieber nicht bauen, vor allem da mir auch der Visdp aufgedrückt ist. [..] Ich frage trotzdem lieber direkt bei Photocase nach, sicher ist sicher.

        Das ist gut, ja. Viel Erfolg!

        (Ich hatte mich übrigens verlesen und bin im letzten Posting von einem Schulprojekt ausgegangen, nicht von einem Studentenprojekt.)

        Viele Grüße!
        _ds

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        1. Hallo,
          mach ja nix. trotzdem danke. für archivsuchende sei noch vermerkt:
          Mit "üblicher" Weise ist die im jeweiligen Objekt übliche Weise gemeint, sofern also die Photographen der Ausgabe auch nur im Impressum genannt werden, darf das auch mit Photocase-Bildern so gehandhabt werden. Verboten ist nur eine Sonderbehandlung. Eine für das jeweilige Medium übliche Weise ist dagegen nicht zu berücksichtigen.

          Grüße,
          Rafael

    2. Hi,

      In deinem Fall kommt noch hinzu, dass es sich um ein Schulprojekt handelt. Ich weiß nicht, ob es für Schulen auch gilt, aber Fachhochschulen und Universitäten haben gewisse Narrenfreiheiten, was Nutzungsrechte für Medien angeht.

      ? (U.a.) für Forschung & Lehre können Medien sogar gegen den Willen des Rechteinhabers genutzt (und dafür vervielfältigt) werden. Beachte: "Nutzung" (für Unterricht), *nicht* z.B. "Wiederveröffentlichung" (also jenseits des ohnehin existierenden "Zitatrechts" losgelöst vom Unterricht/der Forschung einfach als Illustration in einer Studentenzeitung).

      Gruß, Cybaer

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