Wie kann man Fotos schützen ?
raphael
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Hallo,
ich möchte gerne meine Fotos schützen, jetzt nicht mit Passwörtern oder so, sondern mit einem Recht. Also es sollte keiner dieses Bild kopieren dürfen. so eine art Patent, dass wenn ein Bild berühmt werden sollte ich das Geld bekommen, als Fotograf
Was kann ich da machen ?
Hallo!
ich möchte gerne meine Fotos schützen, jetzt nicht mit Passwörtern oder so, sondern mit einem Recht. Also es sollte keiner dieses Bild kopieren dürfen. so eine art Patent, dass wenn ein Bild berühmt werden sollte ich das Geld bekommen, als Fotograf
Was kann ich da machen ?
Gar nichts. Das Urheberrecht liegt automatisch bei dir.
mfg
frafu
Hellihello FraFu
Gar nichts. Das Urheberrecht liegt automatisch bei dir.
Naja, das kommt auch drauf an, was Du da abgelichtet hast und auch auf den künstlerischen Wert meine ich. Es gibt m.E. durchaus Dinge, die da nicht per se drunter fallen. Generell aber schon. Vielleicht kannst Du auch gewisse Fotos beim Markenamt patentieren lassen?
Gruß,
frankx
Hallo,
ich möchte gerne meine Fotos schützen, jetzt nicht mit Passwörtern oder so, sondern mit einem Recht. Also es sollte keiner dieses Bild kopieren dürfen. so eine art Patent, dass wenn ein Bild berühmt werden sollte ich das Geld bekommen, als Fotograf
Was kann ich da machen ?
Dich aufs Urheberrecht berufen. Mehr ist nicht notwendig, wenn es um rein juristische Belange geht.
Cheers
Cervantes
Hello,
ich möchte gerne meine Fotos schützen, jetzt nicht mit Passwörtern oder so, sondern mit einem Recht. Also es sollte keiner dieses Bild kopieren dürfen. so eine art Patent, dass wenn ein Bild berühmt werden sollte ich das Geld bekommen, als Fotograf
Was kann ich da machen ?
Dass Dir das Urheberrecht genannt wird, ist zwar einerseits richtig, aber andererseits vollkommen unzulänglich. Dein Problem ist kein Rechtsmangel, sondern Beweisnot im Falle des Erfolgs.
Um ein Bild "berühmt" zu machen, muss man es heutzutage sicherlich in Umlauf bringen. Die elektronischen Medien machen es auch möglich, dies nahezu verlustfrei zu tun.
Um zu verhindern, dass Andere Deine Werke als ihre ausgeben, kannst Du nur weinge Dinge tun:
Eine sichtbare Signatur in die Bilder einarbeiten, dezent aber eben nicht reversibel. Und Du kannst die Bilder beschneiden. Der "Rand" den Du ringsherum übrig behältst und den Du tunlichst nicht veröffentlichst, ist sozussagen Dein Beweis, dass Du der Urheber bist.
Mit genügend Aufwand könnte man natürlich auch den "Rand" fälschen...
Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
Tom
Hallo Tom,
Mit genügend Aufwand könnte man natürlich auch den "Rand" fälschen...
Aber eher schwierig. genausogut kannst du das Bild auch nicht in der maximal Auflösung sondern nur z.B. mit halber Seitenlänge veröffentlichen. Den Informationsverlust zu kompensieren dürfte sehr schweirig sein. Vielleicht sogar schwieriger, als einen Rand anzumalen.
Wasserzeichen/Beschriftungen können auch nicht schaden. Bringst du zum Beispiel einen dicken, halbwegs undurchsichtigen Schriftzug am Bildrand an (am besten noch mit diffusem Schattenwurf o.ä.) kann man den auch nicht wirklich gut wegretuschieren und du hast einen ähnlichen Effekt wie mit dem Rand.
Fast ganz transparente kleine texte quer übers Bild zu verteilen kann auch nicht schaden, macht aber u.U. das Bild hässlicher.
Jonathan
Hallo Tom,
Mit genügend Aufwand könnte man natürlich auch den "Rand" fälschen...
Was auch noch ganz sinnvoll ist, ist ein aussagekräftiger Eintrag in die exif-Daten des Bildes (author, copyright holder, Kontaktdaten). Da aus meiner Erfahrung oftmals beim "Klauen" gar nicht Böswilligkeit, sondern schlicht Ahnungslosigkeit über Urheberrechte und Lizenzen vorherrscht, schafft dies auch die nötige Klarheit.
Gruß aus Köln-Ehrenfeld,
Elya
Hello,
Was auch noch ganz sinnvoll ist, ist ein aussagekräftiger Eintrag in die exif-Daten des Bildes (author, copyright holder, Kontaktdaten). Da aus meiner Erfahrung oftmals beim "Klauen" gar nicht Böswilligkeit, sondern schlicht Ahnungslosigkeit über Urheberrechte und Lizenzen vorherrscht, schafft dies auch die nötige Klarheit.
Wenn der "Klauer" sich diese ansieht...
Es können ja die wenigsten "Geschenkprogramme" die exif-Daten auslesen.
Und die es können, können sie dann oft auch verändern.
Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
Tom
Hallo,
ich möchte gerne meine Fotos schützen, jetzt nicht mit Passwörtern oder so, sondern mit einem Recht.
Als Fotograf hat man das Urheberrecht. Bei Fotos praktisch auch unabhängig vom künstlerischen Wert.
Die genannten technischen Möglichkeiten belegen nicht die Urheberschaft, sie belegen lediglich, daß man das Werk mal in Besitz hatte. Das kann aber dennoch nützlich sein. Suche auch mal nach "Vermutung der Urheberschaft".
Hello,
Die genannten technischen Möglichkeiten belegen nicht die Urheberschaft, sie belegen lediglich, daß man das Werk mal in Besitz hatte.
Das ist ja das Problem.
Wie willst Du Deine Urheberschaft denn beweisen?
Das bringt mich noch auf eine andere interessante Frage:
Du kennst ja sicher das Szenario, dass Du mit Frau im Urlaub bist und nun stehst Du vor dem Schiefen Turm von Pisa.
Ein Japaner kommt vorbei, und bietet Dir auf englisch an, ein Foto von Dir und Deiner Frau mit Deiner Kamera zu machen...
Kurz bevor er abdrückt, fing der Schiefe Turm an umzukippen.
Der Japaner hat mit Deiner Technik einen sicherlich wertvollen Schnappschuss gemacht (und sich geärgert, dass er seine Kamera mal 2 Minuten beiseite getan hat)... Seid Ihr nun eine Urhebergemeinschaft? Wem gehört das Bild?
Außerdem gilt da ja gar nicht deutsches Urheberrecht, oder?
Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
Tom
Hello,
Die genannten technischen Möglichkeiten belegen nicht die Urheberschaft, sie belegen lediglich, daß man das Werk mal in Besitz hatte.
Das ist ja das Problem.
Wie willst Du Deine Urheberschaft denn beweisen?
Falls ich es muß, weil die Vermutung nicht gilt?
Durch Zeugen, Indizien und im Endeffekt, durch ein Urteil.
Das bringt mich noch auf eine andere interessante Frage:
Du kennst ja sicher das Szenario, dass Du mit Frau im Urlaub bist und nun stehst Du vor dem Schiefen Turm von Pisa.
Ein Japaner kommt vorbei, und bietet Dir auf englisch an, ein Foto von Dir und Deiner Frau mit Deiner Kamera zu machen...Kurz bevor er abdrückt, fing der Schiefe Turm an umzukippen.
Der Japaner hat mit Deiner Technik einen sicherlich wertvollen Schnappschuss gemacht (und sich geärgert, dass er seine Kamera mal 2 Minuten beiseite getan hat)... Seid Ihr nun eine Urhebergemeinschaft?
Wahrscheinlich nicht, wahrscheinlich ist der Japaner Urheber. Vielleicht bin auch ich der Urheber, weil ich ihm exakt das Motiv vorgegeben habe und den Japaner nur als Stativ und Zeitauslöser verwendet habe. Vielleicht sind wir eine Uhrhebergemeinschaft, weil ich das Motiv exakt vorgegeben habe, der Japaner aber auf einen bestimmten Einsturzzustand gewartet hat um abzudrücken. Mit der verwendeten Technik hat das in keinem Fall was zu tun.
In jedem Fall aber hätte mir der Japaner ein Nutzungsrecht eingeräumt, weil er damit einverstanden war das Foto für mich zu machen. Die Frage wäre, welchen Umfang das Nutzungsrecht hat. Die Antwort kann aber nicht von dem spektakulären Inhalt abhängen, weil er schon vorher damit einverstanden war.
Wem gehört das Bild?
Die Kamera und der Film oder Speicherchip gehören dem Eigentümer.
Das Urheberrecht dem Urheber.
Außerdem gilt da ja gar nicht deutsches Urheberrecht, oder?
Doch, grundsätzlich auch. Ob Du es glaubst oder nicht, die Frage ist noch komplizierter zu beantworten als die oben. Die erste Gegenfrage wäre, gilt für welchen Fall (nicht die Drei von oben, es gibt viel mehr entscheidende Umstände)? Das wird mir zu umfangreich und für jeden Fall könnte ich die Frage auch nicht beantworten.
Hello,
Außerdem gilt da ja gar nicht deutsches Urheberrecht, oder?
Doch, grundsätzlich auch. Ob Du es glaubst oder nicht, die Frage ist noch komplizierter zu beantworten als die oben.
Na, Pisa liegt doch aber nicht in Deutschland.
Das würde nahelegen, dass dann auch das italienische Urheberrecht gilt, weil das Wer in Italien entstanden ist.
Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
Tom
Na, Pisa liegt doch aber nicht in Deutschland.
Das würde nahelegen, dass dann auch das italienische Urheberrecht gilt, weil das Wer in Italien entstanden ist.
Wie ich schon fragte, gilt für welchen Fall?
Nach deutschem Urheberrecht ist es aber in jedem Fall egal, welcher Nationalität der Urheber ist und in welchem Land er das Werk geschaffen hat.