Hello,
Die genannten technischen Möglichkeiten belegen nicht die Urheberschaft, sie belegen lediglich, daß man das Werk mal in Besitz hatte.
Das ist ja das Problem.
Wie willst Du Deine Urheberschaft denn beweisen?
Falls ich es muß, weil die Vermutung nicht gilt?
Durch Zeugen, Indizien und im Endeffekt, durch ein Urteil.
Das bringt mich noch auf eine andere interessante Frage:
Du kennst ja sicher das Szenario, dass Du mit Frau im Urlaub bist und nun stehst Du vor dem Schiefen Turm von Pisa.
Ein Japaner kommt vorbei, und bietet Dir auf englisch an, ein Foto von Dir und Deiner Frau mit Deiner Kamera zu machen...Kurz bevor er abdrückt, fing der Schiefe Turm an umzukippen.
Der Japaner hat mit Deiner Technik einen sicherlich wertvollen Schnappschuss gemacht (und sich geärgert, dass er seine Kamera mal 2 Minuten beiseite getan hat)... Seid Ihr nun eine Urhebergemeinschaft?
Wahrscheinlich nicht, wahrscheinlich ist der Japaner Urheber. Vielleicht bin auch ich der Urheber, weil ich ihm exakt das Motiv vorgegeben habe und den Japaner nur als Stativ und Zeitauslöser verwendet habe. Vielleicht sind wir eine Uhrhebergemeinschaft, weil ich das Motiv exakt vorgegeben habe, der Japaner aber auf einen bestimmten Einsturzzustand gewartet hat um abzudrücken. Mit der verwendeten Technik hat das in keinem Fall was zu tun.
In jedem Fall aber hätte mir der Japaner ein Nutzungsrecht eingeräumt, weil er damit einverstanden war das Foto für mich zu machen. Die Frage wäre, welchen Umfang das Nutzungsrecht hat. Die Antwort kann aber nicht von dem spektakulären Inhalt abhängen, weil er schon vorher damit einverstanden war.
Wem gehört das Bild?
Die Kamera und der Film oder Speicherchip gehören dem Eigentümer.
Das Urheberrecht dem Urheber.
Außerdem gilt da ja gar nicht deutsches Urheberrecht, oder?
Doch, grundsätzlich auch. Ob Du es glaubst oder nicht, die Frage ist noch komplizierter zu beantworten als die oben. Die erste Gegenfrage wäre, gilt für welchen Fall (nicht die Drei von oben, es gibt viel mehr entscheidende Umstände)? Das wird mir zu umfangreich und für jeden Fall könnte ich die Frage auch nicht beantworten.