berdn: Künstlersozialkasse

Hallo Forum

ich frage hier für eine Freundin nach, die Grafikerin ist, und auch in der Künstlersozialkasse ist.

Ist es gut oder notwendig solche Bücher gelesen zu haben?

Praxishandbuch Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe - Leitfaden für die Praxis
Die betriebliche Künstlersozialabgabe

Sind da mehr Informationen drin ?

Oder als Grafiker davon ausgehen, das der Steuerberater den Kunden schon auf Seine Pflichten hinweißt.

Liebe Grüße

Bernd

  1. Hallo,

    ich frage hier für eine Freundin nach, die Grafikerin ist, und auch in der Künstlersozialkasse ist.

    Who cares? Und warum tut "sie" das nicht selbst?

    Ist es gut oder notwendig solche Bücher gelesen zu haben?

    Oh ja, _jedes_ Buch sollte gelesen werden (ausgenommen [auto-]Biographien)

    Sind da mehr Informationen drin ?

    "Mehr Informationen" als worin sonst?
    Hast du überhaupt 1 Information erfasst?

    Oder als Grafiker davon ausgehen, das der Steuerberater den Kunden schon auf Seine Pflichten hinweißt.

    Sorry, ich versteh nicht einmal wozu der SB gebraucht wird.

    Grüße, Matze

    1. Hallo

      Who cares? Und warum tut "sie" das nicht selbst?

      : Weil Sie sich nicht gerne in Foren rumtreibt

      Ist es gut oder notwendig solche Bücher gelesen zu haben?

      Oh ja, _jedes_ Buch sollte gelesen werden (ausgenommen [auto-]Biographien)

      : Ah ja

      Sind da mehr Informationen drin ?

      "Mehr Informationen" als worin sonst?
      Hast du überhaupt 1 Information erfasst?

      : Die Standards, die banal darauf hinauslaufen
      :: Wird eine gestaltlerische Leistung öfters für ein und den selben Kunden geleistet, so ist der Kunde abgabepflichtig.

      :: Diese Abgaben sind auch zu leisten auch:
      ::: wenn der "Künstler" nicht in der Künstlersozialkasse ist
      ::: der Künstler sich gar nicht als Künstler bezeichnet
      ::: Nicht zu leisten wenn der Künstler eine GmbH ist

      :: Da ich im weitesten Sinne auch Webdesign mache, Internetseiten
      erstelle (ohne Gestaltung), könnte ich theoretisch auch in diese Gruppe fallen. Man ist sich da nicht so sicher.

      :: Rat, schreiben Sie in Ihre Rechnungen das Sie nach einen Entwurf gearbeitet haben

      Aussagen Telefon Künstlersozialkasse

      Alles sehr weich und schwammig, die Seite der KSK hat mich auch nicht eindeutig informieren können.

      Schönes Wochenende

      Bernd

      1. Hallo,

        entschuldige bitte meinen letzten Post.
        Ich war übler Laune und benutzte dieses Forum ungewollt als Ventil.
        Nachdem ich, wieder beruhigt, meine nächtlichen Posts nocheinmal gelesen hatte, stellte ich fest, dass mein Tonfall äusserst dreist war.
        Dafür möchte ich mich entschuldigen.

        Auch dir ein schönes Wochenende!

        Grüße, Matze

  2. Hallo Bernd,

    was für Pflichten meinst Du genau?

    Der Steuerberater hat generell von der
    Krankenversicherung wenig Ahnung.

    Bücher über die Krankenversicherung halte ich für rausgeschmissenes Geld , denn Informationen bekommst Du generell gesehen über Krankenkasse - stell doch einmal genau deine Frage auf.

    Willst Du selbst in die KSK?

    Bist Du Arbeitnehmer oder Selbständig, schon prüfen lassen?
    Schau mal hier - http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Antragsunterlagen-Fragebogen-Ausfuellhinweise-Infoschrift-Aktuelle_Werte_in_der_SV_2007.pdf

    Eine verbindliche Aussage bei solch einem Fall wird Dir vermutlich niemand geben wollen ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.

    Gruß, Ich

  3. Ist es gut oder notwendig solche Bücher gelesen zu haben?

    Nein, das halte ich für zu viel des Guten. In Einzelfällen kannst Du die KSK direkt ansprechen, die Telefonnummer findest Du auf deren Internetseite.

    Oder als Grafiker davon ausgehen, das der Steuerberater den Kunden schon auf Seine Pflichten hinweißt.

    Es gehört zu seinen Hinweispflichten, ja.

    Siechfred

    --
    Wir vom Moderatorenteam haben keinerlei Humor, von dem wir wüssten.