[Gravenreuth zu sechs Monaten unbedingt verurteilt]
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dieses Urteil der Berufung standhält.
Ich könnte mir das durchaus vorstellen. Auch ohne Wunschdenken.
Bei aller Schadenfreude, sechs Monate unbedingt für versuchten Betrug sind selbst bei Berücksichtigung der kleinen Vorstrafe wegen Urkundenfälschung etwas viel,
Vermögensdelikte werden in unserer Hemisphäre vergleichsweise hart sanktioniert. Eine Besserungsabsicht ist wohl auch nicht erkennbar. Zusatzinformation, gefunden in einem Kommentar bei Golem. Das riecht schon ein bisschen nach gewerbsmäßigem Betrug.
befremdlich sind außerdem Law-and-Order-Sätze wie »Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden« in der Strafjustiz.
Das lässt sich IMHO erst im Kontext richtig einordnen. Vermutlich wird er solche Aussagen mit seinem Gehabe herausgefordert haben. Ich bin schon auf die vollständige Urteilsbegründung gespannt.
Roland