Hallo Gernot,
Das sehe ich auch so, die Palaverei unserer obersten Richter aber ebenso.
Wenn Du die Palaverei unserer obersten Richter gelesen hättest, wäre Dir evtl. aufgefallen, dass dort explizit angemerkt wird, dass die strafrechtliche Beurteilung eines solchen Falles anders aussehen könnte. Das Urteil sagt also erstmal, dass der Staat das nicht regeln darf, auch weil man es gar nicht vernünftig regeln kann. Dort steht ja nicht einfach "Menschenwürde --> Abschuss ist böse", sondern es wurde unter anderem durch Befragung von Experten (bspw. Piloten) untersucht, wie klar die Informationslage in so einem Fall überhaupt sein könnte. Die Erkenntnis war, im wesentlichen würde wohl Informationschaos herrschen. In so einem Fall kann nicht eine staatliche Regelung greifen, die erlaubt, ein Flugzeug einfach abzuschießen, da sie die Einzelnen von einer Entscheidungsverantwortung befreit, ohne dass es nur im entferntesten eine Sicherheit über die Lage und Zusammenhänge gäbe, die das rechtfertigt.
Was Herr Jung will, weiß ich nicht. Vermutlich will er aus Dummheit und Profilierungssucht Verunsicherung schüren und den Weg dafür bereiten, doch noch in irgend einer Form zu einem "Abschussgesetz" zu kommen, beispielsweise über eine Verfassungsänderung. Dabei sollte ihm eigentlich klar sein, dass bei dieser Urteilsbegründung auch eine Verfassungsänderung sinnlos ist.
Terroristen wird es freilich herzlich egal sein, was Herr Jung sagt. Ein abgeschossenes Flugzeug ist auch schon ein netter Erfolg und die Wahrscheinlichkeit, dass die Abstimmung wirklich klappt, dass die Piloten wirklich schießen usw. ist doch eher gering. Schließlich muss die Sicherheit der Beteiligten sehr hoch sein, um so zu handeln, und das kann sie praktisch kaum sein.
Grüße
Daniel