sofern dein Kunde sich innerhalb seines Wahlrechts für die Umsatzsteuer entschieden hat, muss er jedoch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.
Nur zur Klarstellung: Er muss sie angeben, wenn er sie hat. Jeder Unternehmer - auch Kleinunternehmer und Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen (z.B. Ärzte) bekommen auf Antrag eine USt-IdNr (siehe BZSt: FAQ zur USt-IdNr).
Siechfred