Sven Rautenberg: Schadenersatz bei vorfristigwer Kündigung

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Moin!

Heiner hat bei einer Kölner Firma einen Arbeitsvertrag um bei einer anderen Firma ab Morgen ein IT-Projekt zu realisieren.
Deshalb hat Heiner ein zeitgleiches Angebot einer Essener Firma ausgeschlagen.
Heute erhält Heiner einen Anruf der Kölner Firma, mit der er den Vertrag abgeschlossen hat, dass sich das Projekt zerschlagen hätte, und er solle doch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Das ist doppelt blöde, weil die Essener sich zwischenzeitlich anderweitig umgesehen haben.
Kann er nun die Kölner Firma auf Schadenersatz verklagen oder ist er einfach nur doppelt in den Arsch gekniffen?

Heiner sollte entweder den Aufhebungsvertrag so aushandeln, dass er passend Entschädigung bekommt, oder er stellt sich auf stur und unterzeichnet diesen Aufhebungsvertrag nicht - dann wird die Firma ihn regulär nach vereinbarter Kündigungsfrist kündigen. In der Regel also mit einer Frist von zwei Wochen in der Probezeit, für die dann natürlich Arbeitsentgelt zu zahlen ist, egal ob gearbeitet wird. Anteilige Urlaubsansprüche etc. gibts natürlich auch noch.

Mehr wird kaum drin sein. Das entgangene Angebot ist halt Pech.

- Sven Rautenberg

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