Rolf: Schadenersatz bei vorfristigwer Kündigung

Hallo,

Heiner hat bei einer Kölner Firma einen Arbeitsvertrag um bei einer anderen Firma ab Morgen ein IT-Projekt zu realisieren.
Deshalb hat Heiner ein zeitgleiches Angebot einer Essener Firma ausgeschlagen.
Heute erhält Heiner einen Anruf der Kölner Firma, mit der er den Vertrag abgeschlossen hat, dass sich das Projekt zerschlagen hätte, und er solle doch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Das ist doppelt blöde, weil die Essener sich zwischenzeitlich anderweitig umgesehen haben.
Kann er nun die Kölner Firma auf Schadenersatz verklagen oder ist er einfach nur doppelt in den Arsch gekniffen?

mbG Rolf

  1. Moin!

    Heiner hat bei einer Kölner Firma einen Arbeitsvertrag um bei einer anderen Firma ab Morgen ein IT-Projekt zu realisieren.
    Deshalb hat Heiner ein zeitgleiches Angebot einer Essener Firma ausgeschlagen.
    Heute erhält Heiner einen Anruf der Kölner Firma, mit der er den Vertrag abgeschlossen hat, dass sich das Projekt zerschlagen hätte, und er solle doch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
    Das ist doppelt blöde, weil die Essener sich zwischenzeitlich anderweitig umgesehen haben.
    Kann er nun die Kölner Firma auf Schadenersatz verklagen oder ist er einfach nur doppelt in den Arsch gekniffen?

    Heiner sollte entweder den Aufhebungsvertrag so aushandeln, dass er passend Entschädigung bekommt, oder er stellt sich auf stur und unterzeichnet diesen Aufhebungsvertrag nicht - dann wird die Firma ihn regulär nach vereinbarter Kündigungsfrist kündigen. In der Regel also mit einer Frist von zwei Wochen in der Probezeit, für die dann natürlich Arbeitsentgelt zu zahlen ist, egal ob gearbeitet wird. Anteilige Urlaubsansprüche etc. gibts natürlich auch noch.

    Mehr wird kaum drin sein. Das entgangene Angebot ist halt Pech.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
    1. Hallo Sven,

      Mehr wird kaum drin sein. Das entgangene Angebot ist halt Pech.

      okay,
      korrigiere mich, wenn ich das falsch interpretiere:
      Bei nicht Inanspruchname eines verbindlich gebuchten Hotelzimmers bekommt der Hotelier eine Ausgleichszahlung, weil er ja das Zimmer nicht anderweitig anbieten durfte.
      Unser Heiner ist nur ein Mensch und hat deshalb einfach Pech gehabt.
      Als Hotelzimmer hätte seine Familie die halbe Miete bekommen, aber so, Pustekuchen.
      Man ist immer wieder von den Nebenwirkungen der sozialen Marktwirtschaft überwältigt.

      mbG Rolf

      1. Moin!

        Mehr wird kaum drin sein. Das entgangene Angebot ist halt Pech.
        okay,
        korrigiere mich, wenn ich das falsch interpretiere:
        Bei nicht Inanspruchname eines verbindlich gebuchten Hotelzimmers bekommt der Hotelier eine Ausgleichszahlung, weil er ja das Zimmer nicht anderweitig anbieten durfte.
        Unser Heiner ist nur ein Mensch und hat deshalb einfach Pech gehabt.
        Als Hotelzimmer hätte seine Familie die halbe Miete bekommen, aber so, Pustekuchen.
        Man ist immer wieder von den Nebenwirkungen der sozialen Marktwirtschaft überwältigt.

        Wenn Heiner rechtschutzversichert ist, oder die Investition selbst tätigen will, wird ein Anwalt sicher gern prüfen, ob und in welcher Form das entgangene Angebot zu Schadenersatzansprüchen berechtigt.

        Es soll auch vorkommen, dass in Arbeitsverträgen eine Schadenersatzklausel enthalten ist, die bei Nichtantreten des Jobs trotz unterzeichnetem Vertrag zieht - das ist üblicherweise eine Fangklausel gegen den Mitarbeiter, der sich gefälligst nach der Unterschrift nicht noch bessere Angebote reinziehen soll.

        - Sven Rautenberg

        --
        "Love your nation - respect the others."