Hi,
Die jetztigen Regeln sind unlogisch und basieren lediglich auf eine Art Gewohnheitsrecht
BGH-Entscheidungen sind *keine* "Art Gewohnheitsrecht".
Aber sie beziehen sich in dem Fall darauf, denn die Impressumspflicht, zum Beispiel, ist ein Gesetz, die Verpflichtung von robots.txt allerdings entbehrt jeglicher gesetzlicher Grundlage und bezieht sich nur auf einen derzeitigen Standard, welcher nicht mal im RFC aufgenommen ist.
Und Urteile, auch vom BGH sind allenfalls sozusagen temporäre und jederzeit widerrufbare gesetzliche Rahmenbedingungen. Nicht desto Trotz allerdings ein grosses Hindernis geeignete Massnahmen gegen eine Suchmaschine einzuleiten.
Da gilt dann wieder der Grundsatz, wer sich gegen diese Missstände wehren will braucht viel Geld und Geduld. Also kann ein Normalbürger wenig dagegen tun. Und eine Suchmschine lenkt nur ein, wenn der Druck gross genug wird.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,347719,00.html
Besonders der Satz: "Google sei wiederholt aufgefordert worden, die Inhalte zu entfernen. Der Suchmaschinenbetreiber habe jedoch nicht reagiert." sollte zu denken geben. Wenn sie da schon nicht reagieren, wie wird unsereins dann wohl ignoriert.
Und, du hast angedeutet es sei ein Kampf gegen Windmühlen, Ja das ist es leider im Moment aber früher oder später wird das Suchmaschinen-Verhalten dem Falschen auf die Füsse treten und dann gibt es vielleicht ein ganz anderes BGH-Urteil.
Im Übrigen teilt zumindest das LG Hamburg meine Auffassung:
"....sei diese Zustimmung durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten erteilt und es sei Sache des Webdesigners, diese durch einen Eintrag im Header der html-Seite den Crawlern gegenüber zu widerrufen (sog. robots.txt) oder die Seite aus dem Index der Suchmaschine auf der von ihr dafür vorgesehenen Seite zu löschen, hat das LG Hamburg zutreffen zurückgewiesen. Dies ist dem Urheber schon deshalb nicht zuzumuten, weil es unzählige Suchmaschinen gibt und wahrscheinlich auch kein Standard zur Unterbindung der Bildsuche existiert. Umgekehrt könnte der Urheber im Header seiner Webseite ausdrücklich die Erlaubnis zur Indexierung durch Crawler und Thumbnailspeicherung erlauben...."
Peter