Gerhard: Schützen von PHP Code (Lizenz, ...)

Hallo,

ich möchte ein Programm in PHP erstellen und es dann verkaufen.
Bezüglich dem Schutz von PHP Dateien habe ich mich schon etwas erkundigt und ein paar Programme gefunden, die den Quelltext unleserlich machen.
Ein weiteres Problem das ich habe ist eine passende Lizenz zu finden.

Dazu habe ich ein paar Fragen

1. Ist es Sinnvoll den Quelltext zu verschlüsseln (unleserlich zu machen) oder ist das eher abschreckend für den Käufer.

2. Welche Lizenz ist für den Verkauf von Programmen am besten geeignet?
Ich kenne die GPL und die LGPL. Beide räumen aber dem Käufer zuviele Rechte ein. Er kann das Programm weitergeben, verkaufen, ...
Ich habe noch von der MPL und von der BSD Lizenz gehört, aber leider verstehe ich nicht genau wie die funktionieren.

Selber eine Linzenz zu erstellen oder einen Anwalt damit beauftragen würde den Aufwand nicht rechtfertigen, da ich haupsächlich nur meine Entwicklungskosten und Serverkosten wieder reinkriegen will.
Eine Lizenz selber erstellen währe mir auch zu riskant.
Dennoch möchte ich mich irgendwie absichern.

mfg Gerhard

    1. Ist es Sinnvoll den Quelltext zu verschlüsseln (unleserlich zu machen) oder ist das eher abschreckend für den Käufer.

    Ist so nicht zu beantworten. Ein reines Scrambeln kann jeder Hobbyscripter wieder rückgängig machen, die Lösung von Zend benötigt eine Servererweiterung und andere Lösungen mindestens das Nachladen per dl(). Wenn du also nicht genau weisst, wo deine Software eingesetzt werden soll, bzw. ob es möglich ist, auf dem Server nötige Anpassungen zu machen, solltest du davon absehen.

    1. Welche Lizenz ist für den Verkauf von Programmen am besten geeignet?

    Eine propitäre Lizenz

    Selber eine Linzenz zu erstellen oder einen Anwalt damit beauftragen würde den Aufwand nicht rechtfertigen, da ich haupsächlich nur meine Entwicklungskosten und Serverkosten wieder reinkriegen will.

    Ist aber die einzig sinnvolle Lösung. Alternativ eine Erweiterung einer vorhandenen Lizenz. Sowas kann aber nur ein Fachanwalt, denn  bei Fehlern bist nicht du,. sondern der Anwalt haftbar.

    Eine Lizenz selber erstellen währe mir auch zu riskant.
    Dennoch möchte ich mich irgendwie absichern.

    Ohne Absicherung durch einen Fachanwalt wirst du nie sicher sein. Zumindest ein Beratungsgespräch empfehle ich dir. Ein solches kostet kein Vermögen, ist aber Gold wert.

    1. Hallo,

      danke für die Antwort.

      Ich habe inzwischen eine Seite über Lizenzen gefunden, die ich mal durcharbeiten werde (leider auf Englisch).
      http://www.opensource.org/licenses/category

      Vielleicht finde ich dort eine passende.
      Das mit dem Anwalt werde ich auch mal machen. Bis das Programm fertig ist wird es eh noch ein wenig dauern.

      Was ich aber bisher rausgefunden habe ist, dass bei diesen Open Source Lizenzen der Programmierer keine Haftung bei Fehlern im Programm übernimmt, was ich sehr gut finde. :-)

      Leider räumt man dem Anwender aber auch das Recht ein die Software zu verbreiten. Dadurch ist das mit dem Verkaufen nicht so einfach. :-(

      Bei den meisten Lizenzen kann man aber Geld für die Verbreitung und den Support verlangen. Vielleicht ist das der bessere Weg. Das Programm wird kostenlos, oder gegen eine geringe Gebühr angeboten und der Anwender muss dann, wenn er einen Support will dafür bezahlen.

      Wie findet ihr diesen Weg?
      Komplett umsonst möchte ich das Programm nicht hergeben, da sehr viel Arbeit darin steckt.

      mfg Gerhard

      1. Ich habe inzwischen eine Seite über Lizenzen gefunden, die ich mal durcharbeiten werde (leider auf Englisch).
        http://www.opensource.org/licenses/category
        Vielleicht finde ich dort eine passende.

        In der Ecke bist du eigentlich ziemlich falsch, denn der Kern von Open-Source-Angeboten ist immer, dass die Software zumindest für den Privatgebrauch weitergeben und bearbeitet werden kann.
        In gewisser Hinsicht existieren diese Lizenzen nur, weil das Urheberrecht standardmäßig genau das verbietet, was in allen diesen Open-Source-Lizenzen erlaubt wird, nämlich das freie Kopieren.

        Du hast als Urheber automatisch sämtliche Rechte an deinem Werk, darauf brauchst du eigentlich nicht explizit hinweisen, lediglich der Hinweis, dass du der Urheber bist, sollte logischerweise nicht fehlen. Eine Lizenz macht für dich als jemand, der sein Produkt verkaufen möchte, nur insofern Sinn, als dass du dort kleinere Details regeln kannst, etwa die Anzahl der Systeme, auf denen deine Software gleichzeitig installiert sein darf (Stichwort Einzelplatzlizenz, Mehr-Benutzer-Lizenz). Aus rein praktischen Gründen sollte dann allerdings auch der Hinweis auf die Rechte, die der Kunde nicht hat (namentlich das Kopieren), wiederrum nicht fehlen, auch wenn's, wie oben geschrieben, schon gesetzlich klar geregelt ist.

        Das Programm wird kostenlos, oder gegen eine geringe Gebühr angeboten und der Anwender muss dann, wenn er einen Support will dafür bezahlen.

        Wie findet ihr diesen Weg?

        PHP ist eine Skriptsprache und daher kaum zu sichern. Schon alleine deshalb fände ich grundsätzlich die Verbreitung als Freeware sinnvoller, also als Produkt, an dem du zwar die Rechte behältst, dass du aber als unentgeltlich (!) kopierbar in die Allgemeinheit entlässt.

        Ist dein Produkt für die Nutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt (zB Foren-Software), hast du natürlich bessere Möglichkeiten, die Verbreitung zu kontrollieren, so dass der Verkauf in diesen Fällen durchaus praktikabel wäre.

        Eine andere Möglichkeit ist vielleicht, dass du einen Teil (oder alles) der Software auf deinem Server laufen lässt und somit nicht die Software, sondern einen Dienst anbietest. Damit behältst du die absolute Kontrolle.

        1. In der Ecke bist du eigentlich ziemlich falsch, denn der Kern von Open-Source-Angeboten ist immer, dass die Software zumindest für den Privatgebrauch weitergeben und bearbeitet werden kann.

          Kannst du das "immer" irgendwie belegen? Kann ja sein, dass ich in meiner mehrjährigen Tätigkeit im OS-Bereich irgendwas nicht mitgekriegt hab.

          1. Hallo Multi,

            Wenn man Open Source im Sinne der Open Source Definition versteht, wie sie die OSI für die Anerkennung von Lizenzen verwendet, dann impliziert das die freie Verwendbarkeit, Verbreitbarkeit und Änderbarkeit der Software.
            Das ist auch, was für gewöhnlich unter "Open Source" verstanden wird.
            Es gibt auch Lizenzen, die lediglich den Einblick in den Quelltext erlauben und evtl. Änderungen beizusteuern. Das ist aber etwas anderes und wenn man nach echten Open Source Lizenzen sucht, wird man so etwas nicht finden. Insbesondere schließen alle von Gerhard bisher genannten Lizenzen GPL, BSD etc. diese Rechte ein.

            Grüße

            Daniel

      2. Hallo,

        grundsätzlich kannst du die Haftung nicht einfach ausschließen wenn du eine Software verkaufst. Der große Unterschied liegt hier darin ob du den Code eben verkaufst oder Verschenkst.
        Dem Schenker wird man nicht noch Gewährleistung etc auferlegen. Dem verkäufer schon.

        Ich kann dir das jetzt nicht 100% bestätigen, leite es aber aus dem Gewährleistungsrecht ab.

        Hier besteht grundsätzlich bei einem unentgeldlichen Vertrag keine Gewährleistung, bei entgeldlichen schon. Klingt ja auch logisch. Der Schenker ist so nett und gibt etwas gratis her - dann soll er nicht auch noch Haften dass es super funktioniert. Haftung für grobe Fehler wird er meines Ermessens aber nie ausschließen können.
        (Ich kann ja auch keinem ein Fahrad schenken von dem ich weis, dass es gleich auseinanderfallen wird und der andere sich verletzen kann und dann ohne HAftung davonkommen)

        Zu deinem Problem.
        Ich weis nicht wie groß das Programm ist aber versuch doch mal an zufällig gewählten stellen einen Skriptteil (keine Funktion) einzubauen, die dir mitteilt unter welcher Domain das Skript läuft. Wenn es von einer "nicht-käufer-Domain" aufgerufen wird werden alle Zugriffe geloggt. So weist du, wenn ein unberechtigter deinen Code ausführt.
        Eine kleine Abwandlung, v.a. für kleinere Skripte, wäre, dass du eine lebenswichtige Funkteion des Skriptes auf deinen Server auslagerst und dort gleichzeitig das LoggingSkript einebttest. Jetzt funktioniert deine Software dann nicht mehr, wenn der Nutzer versucht deine Sicherungsmechanismen außer Kraft zu setzten.

        Beachte hierbei, dass du diese Art der Überwachung ankündigst, da du sonst evtl gegen das Datenschutzgesetz verstößt.

        gruß
        Alex

        1. Hallo.

          grundsätzlich kannst du die Haftung nicht einfach ausschließen wenn du eine Software verkaufst.

          Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit.
          MfG, at

          1. Hallo at,

            grundsätzlich kannst du die Haftung nicht einfach ausschließen wenn du eine Software verkaufst.
            Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit.

            Stimmt, dennoch hat Alex meines Wissens recht. Du kannst die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nicht ausschließen. Für die meisten Fälle von Open-Source-Software dürfte das nicht relevant sein.
            Wenn man aber sicherheitsrelevante Software schreibt und für den produktiven Einsatz frei gibt, wird man sich wahrscheinlich nicht vor jeder Verantwortung retten können.

            Grüße

            Daniel

            1. Hallo.

              grundsätzlich kannst du die Haftung nicht einfach ausschließen wenn du eine Software verkaufst.
              Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit.
              Stimmt, dennoch hat Alex meines Wissens recht. Du kannst die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nicht ausschließen.

              Das stimmt nach § 276 BGB auch. Mir ging es aber in erster Linie darum, dass die Haftung keine Frage von kostenlos oder kostenpflichtig und quelloffen oder Black Box ist. Viel eher ist hier entscheidend, wo die Parteien ihren Sitz haben, welchen kaufmännischen Status der Lizenznehmer hat, und natürlich letztlich ob er die Regelung akzeptiert.
              MfG, at

              1. Wenn ein Verbraucher ins Spiel kommt kann man schon mal den vollen HAftungsausschluss nicht nur in den AGB machen. Ich denke aber auch, dass bei jeder anderen Konstelation (Kaufmann, regel Akzeptieren, etc.) überprüft werden muss ob ein Haftungsausschluss nicht sittenwiedrig ist (bei Sicherheitsrelevanter Software, bei der mit extrem hoher Sicherheit geworben wird wäre die mE sittenwiedrig)

                (Es kann zB auch die Gewährleistung nicht ganz ausgeschlossen werden wenn ein neu hergestelltes Gut verkauft wird. Das gilt auch, wenn der Verkäufer Verbraucher ist...Ich weis nicht 100%ig ob das in Deutschland auch so ist. In österreich ist es zumindest so. Erklärung: Vertrag wäre Sittenwiedrig)

                mfg
                Alex

                1. Hallo.

                  Wenn ein Verbraucher ins Spiel kommt kann man schon mal den vollen HAftungsausschluss nicht nur in den AGB machen.

                  Von AGB war bisher auch gar nicht die Rede. Dort wäre eine entsprechende Klausel gegebenfalls überraschend und die eine Vertragspartei unangemessen benachteiligend, sofern der Kunde Verbraucherschutzrechte für sich geltend machen kann. Als Kaufmann dürfte ihm dies schwerfallen.

                  Ich denke aber auch, dass bei jeder anderen Konstelation (Kaufmann, regel Akzeptieren, etc.) überprüft werden muss ob ein Haftungsausschluss nicht sittenwiedrig ist (bei Sicherheitsrelevanter Software, bei der mit extrem hoher Sicherheit geworben wird wäre die mE sittenwiedrig)

                  Nach deutschem Recht wahrscheinlich nicht, sofern nicht die Formulierung un- oder missverständlich ist oder eine Zwangslage ausgenutzt wird. Es gibt sicher noch andere Kriterien, aber mir fällt keines ein, das hier greifen könnte.

                  (Es kann zB auch die Gewährleistung nicht ganz ausgeschlossen werden wenn ein neu hergestelltes Gut verkauft wird. Das gilt auch, wenn der Verkäufer Verbraucher ist...Ich weis nicht 100%ig ob das in Deutschland auch so ist. In österreich ist es zumindest so. Erklärung: Vertrag wäre Sittenwiedrig)

                  Sittenwidrigkeit ist im österrechischen Recht aber anders definiert und wird folglich anders behandelt. Grundsätzlich dürfte sich die Rechtslage aber sehr ähnlich sein, da die Gesetze beider Staaten konform zu den Vorgaben der EU zum Verbrauherschutz sein dürften.
                  MfG, at

  1. Hello,

    die erfolgreiche Softwareindustrie macht es und doch vor:

    Software schützt man am besten dadurch, dass von Zeit zu Zeit Updates und Upgrades erforderlich werden, die i.d.R. nur durch den Ersteller der Software zu leisten sind.

    Es ist auch schon mal vorgekommenm, dass ich Software nach erheblicher Überziehung der vereinbarten Nutzungsdauer "auflöst" und einfach nicht mehr das macht, was man will.

    Bei komplexeren Projekten, die aber nicht hunderttausendfach im Einsatz sind, wird kaum jemand die Stellen finden, die daran schuld sind.

    Ein harzliches Glückauf

    Tom vom Berg

    --
    Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de