Hallo Madness Phil,
So wie die Seite jetzt gerade im Moment aufgebaut ist, ist sie doch rechtlich nicht bedenklich, oder muss ich mir da Sorgen machen?
Ich würde die Werbung detlich(er) kennzeichnen.
Siehe z.B.: MDStV §13 (1) Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein.
Jonathan