- BSD ("advertising clause"): Man muß den Originalersteller der Software nennen.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass es sowohl eine - ältere, und inzwischen recht ungebräuchliche - Version der BSD-Lizenz gab, in der diese Klausel tatsächlich enthalten war, und dass es aber auch eine moderne, heutzutage wesentlich häufiger benutzte Version der BSD-Lizenz gibt, in der eine solche Klausel gar nicht mehr vorhanden ist. Siehe dazu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/BSD-Lizenz#.E2.80.9Eadvertising_clause.E2.80.9C