Hallo,
Bestreite also die neue Regelung, damit ist der Vertragspartner gezwungen, den Beweis anzutreten, dass auch damals schon die Kündigungsfrist 2 Jahre war.
Es muß eigentlich immer derjenige seine Behauptung beweisen, der durch die Aussage
einen Vorteil erlangt. Im konkreten Fall, da Struppi ja derjenige ist, der kündigen
möchte, würde ich diese "Beweispflicht" eher nicht bei 1&1 sehen...
Gruß
Slyh