Martin B.: Wer haftet bei Lizenzproblemen mit Bildrechten?

Hallo,

ich habe eine Frage zu Bildrechte etc. ?

Meine Webseite wurde von einer Werbeagentur erstellt. Heute bekam ich eine Abmahnung
für ein Bild auf meiner Webseite (1700 Euro). Ich soll den Lizenznachweiß erbringen oder zahlen.

Mail an Werbeagentur, die schreiben mir zurück.

Das Bild wurde bei der Firma XXX eingekauft. Hier ist die Lizenz von Firma XXX

Ich sende die Lizenz an den Abmahner, die schreiben zurück. Tut uns leid aber
die Firma XXX hat bei uns keine Lizenz für diese Bild.

Nach Recherche habe ich erfahren das es die Firma XXX seit 2005 nicht mehr gibt.
Im übrigen wurde das Bild 2003 auf meiner Webseite integriert und seit dem nie
verändert.

Nun gibt es für mich 2 Möglichkeiten entweder Firma XXX hat betrogen oder die
Haben das Bild ebenfalls bei einer Firma eingekauft, die auch eine gültige Lizenz
beim Abmahner haben. Doch das kann ich nicht rausfinden da die Firma XXX nicht
mehr existiert.

Nun die Frage? Wer löffelt die Suppe aus? Wer Haftet?

1. Ich als Betreiber der Seite
2. Die Werbeagentur, die für mich die Seite erstellt hat
3. Die Firma XXX, als Verkäufer des Bildes

Und eine grundsätzliche Frage? Muss ich wenn ich mir eine Seite erstellen
lasse, die Rechte zu allen Bildern also die Lizenzen mitliefern lassen?

Wer hat da schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank für jede Info.

  1. Lieber Namensvetter,

    Meine Webseite wurde von einer Werbeagentur erstellt. Heute bekam ich eine Abmahnung für ein Bild auf meiner Webseite (1700 Euro). Ich soll den Lizenznachweiß erbringen oder zahlen.
    Mail an Werbeagentur, die schreiben mir zurück.

    also ich sortiere mal und gebe das, was ich verstanden habe, mit meinen Worten wieder.

    2003: Das Bild wurde auf deiner Website eingestellt, damals hat sich keiner um die Rechte gekümmert. Oder hat die Agentur bereits 2003 von der Fa. XXX die Lizenz für die Nutzung des Bildes bekommen? Wenn ja: Für begrenzte Zeit?

    2005: Fa. XXX macht dicht. Gibt es einen Rechtsnachfolger, der die Rechte und/oder Gewährleistungspflichten der Fa. XXX übernimmt?

    2008: Du bekommst eine Abmahnung, der Abmahner behauptet, deine Lizenz der Fa. XXX sei ungültig.

    Nun frage ich mich: WER ist der Abmahner? Und was für einen Grund hat er? Nach meinem Rechtsempfinden dürfte es nur jemand sein, der sich durch die Veröffentlichung des Bildes geschädigt fühlt, der also die originären Rechte an diesem Bild besitzt.

    Nun gibt es für mich 2 Möglichkeiten entweder Firma XXX hat betrogen

    Für mich sieht das danach aus, aber ich kenne nur einen Teil der Fakten.

    Nun die Frage? Wer löffelt die Suppe aus? Wer Haftet?

    1. Ich als Betreiber der Seite
    2. Die Werbeagentur, die für mich die Seite erstellt hat
    3. Die Firma XXX, als Verkäufer des Bildes

    4. Der Rechtsnachfolger der Fa. XXX, der die Verpflichtungen übernehmen muss?

    Und eine grundsätzliche Frage? Muss ich wenn ich mir eine Seite erstellen lasse, die Rechte zu allen Bildern also die Lizenzen mitliefern lassen?

    Das wäre das beste - oder du lässt dir von der Webagentur schriftlich bestätigen, dass die die Urheberrechtsfragen korrekt geklärt haben und im Zweifelsfall die Verantwortung übernehmen. Das werden sie aber vermutlich nicht tun.

    Wer hat da schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Ich zum Glück noch nicht - aber ich habe bisher die Bilder (Verzierungen) für meine Websites selbst gemacht, oder Bilder verwendet, die eindeutig zur allgemeinen Nutzung freigegeben sind.

    Viel Glück,
     Martin

    --
    Zwischen Leber und Milz
    passt immer noch'n Pils.
    1. Hello,

      Nun gibt es für mich 2 Möglichkeiten entweder Firma XXX hat betrogen

      vielleicht will ja auch der Abmahner betrügen?
      Das soll eine neue Masche sein. Habe ich gerade letzte Woche schon mal gehört.

      Jedenfalls muss der Veröffentlicher schnell reagieren, das bemämgelte Bild erstmal herausnehmen, die Sachlage klären, sich die behaupteten Rechte nachweisen lassen und Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten, da er ja nicht weiß, wer in der Kette ihn betrogen hat/betrügen will.

      Und wenn er sich vergewissert hat, dass der Abmahner selber zahlungsfähig ist, dann lohnt es sich sicherlich, einen eigenen Fachanwalt hinzzuziehen.

      Unangenehm wird das Ganze auf jeden Fall, aber da muss er durch. Den Kopf in den Sand stecken, darf man hier nicht! Dann kann es wirklich teuer werden (Einstweilige Verfügung bei hohem Streitwert).

      Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

      Tom vom Berg

      --
      Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
  2. Hallo Martin,

    Nun die Frage? Wer löffelt die Suppe aus? Wer Haftet?

    Ich würde annehmen, dass das prinzipiell so aussieht:
    Du bist verantwortlich für Deine Seite (bzw derjenige, der im Impressum genannt ist). Somit haftest Du auch für entsprechende Urheberrechtsverstöße.
    Allerdings haftet die Agentur Dir gegenüber dafür, dass sie unlizenziertes Bildmaterial verwendet hat. Die kann sich dann wiederum an die (nicht mehr existente) Firma wenden, von der sie ursprünglich das Bildmaterial lizenziert hat.
    Möglich ist natürlich auch, dass die abmahnende Firma gar nicht die Rechte an diesem Bild hat, sondern dies nur behauptet, die Rechte irgendwie von der nicht mehr existenten Firma übernommen hat, aber nicht mehr nachvollziehen kann, dass die an die Agentur lizenziert wurden oder sonst irgend etwas. Wenn Du in einem solchen unberechtigten Fall zahlst, wirst Du die Agentur natürlich nicht verantwortlich machen können.

    Auf die Schnelle habe ich dazu diesen Artikel gefunden: < http://www.tecchannel.de/webtechnik/entwicklung/1767448/>

    Die schreiben da, dass man eine Lizenzdokumentation haben sollte. Ich habe meine Zweifel daran, dass das praktikabel ist. Wenn man einen Dienstleister dafür bezahlt, Bildmaterial bereitzustellen, sollte man nicht auch noch den Aufwand haben, dafür jeweils irgend welche Lizenzdokumentation vorhalten zu müssen. Man sollte aber sicher vertraglich eindeutig Regeln, dass der Dienstleister für mögliche Urheberrechtsverletzung regresspflichtig ist.

    Unabhängig davon solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen. Es scheint nicht so einfach zu sein, alle Fallstricke in diesem Fall zu vermeiden.

    Grüße

    Daniel

    1. Hallo Daniel,

      Wenn man einen Dienstleister dafür bezahlt, Bildmaterial bereitzustellen, sollte man nicht auch noch den Aufwand haben, dafür jeweils irgend welche Lizenzdokumentation vorhalten zu müssen.

      doch, als Kunde würde ich den Nachweis (juristisch verwertbares Dokument) fordern, genauso wie ich von einem Lieferanten von Elektronik-Bauteilen den Nachweis einfordern würde, dass die gelieferten Bauteile RoHS-konform sind.

      Einen Dienstleister zu beauftragen, heißt für mich nicht automatisch, die Verantwortung auf ihn abzuwälzen. Und wenn ich als Inhaber einer Website der erste bin, der im Streitfall angesprochen und evtl. zur Verantwortung gezogen wird, dann möchte ich auch selbst alle relevanten Dokumente in der Hand haben (ich würde auch nie einen Fotografen beauftragen, der mir nicht zusichert, dass ich die Negative/Originale der Bilder einschließlich aller Verwertungsrechte bekomme).

      Man sollte aber sicher vertraglich eindeutig Regeln, dass der Dienstleister für mögliche Urheberrechtsverletzung regresspflichtig ist.

      Ja, wenn das eindeutig geklärt ist, bin ich auch als Auftraggeber bereit, auf die Aushändigung entsprechender Unterlagen zu verzichten.

      Unabhängig davon solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen. Es scheint nicht so einfach zu sein, alle Fallstricke in diesem Fall zu vermeiden.

      Full ACK.

      Schönen Abend noch,
       Martin

      --
      "Drogen machen gleichgültig."
       - "Na und? Mir doch egal."
  3. Hallo,

    Wer hat da schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

    habe ich ...

    • 2001 eine Stadtplangrafik anfertigen lassen
    • 2008 vom Verwaltungsverlag abgemahnt, ohne jeden Rechtenachweis!
    • dem Verlag mitgeteilt, dass ich über eine Rechnung verfüge
        und einen Nachweis der Rechte verlangt (behaupten kann ja jeder)
    • Verlag hat gemahnt, gedroht und angeblich an Anwalt übergeben
    • seit März keine weiteren Reaktionen

    Mein Tip:
    Nie einschüchtern lassen, Rechtsanspruch muss belegt werden
    (das muss schriftlich und als Original erfolgen, keine Kopien,
     die werden vom Gericht nicht anerkannt) möglichst Anwalt befragen.

    Selbst wenn mich der Grafiker damals mit einem Screenshot gelinkt hat,
    muss der Verwaltungsverlag nachweisen, dass es sich um sein Produkt
    gehandelt hat. Ich glaube nicht, dass die alten Grafiken irgenwo
    noch existieren ...

    m.b.G. Rolf

  4. Nun die Frage? Wer löffelt die Suppe aus? Wer Haftet?

    Ich würde mal sagen, derjenige, der im Impressum steht. Ob du dir dein Geld dann von der Werbeagentur wiederholst, ist dann deine Sache, Das Gleiche gilt dann für die Werbeagentur, die sich das Geld dann von Firma XXX zurückholen kann (oder auch nicht).
    IMO gilt immer mit wem du den direkten Vertrag geschlossen hast.

    Und eine grundsätzliche Frage? Muss ich wenn ich mir eine Seite erstellen
    lasse, die Rechte zu allen Bildern also die Lizenzen mitliefern lassen?

    Zumindest solltest du dir schriftlich geben lassen, dass alle Bilder rechtmässig erworben wurden und dir die zeitlich unbeschränkte Nutzung gestattet ist. Damit kannst du jegliche Rechtsansprüche an die Agentur weitergeben. Ansonsten kann die Werbeagentur ja sagen, das Bild ist nur ein Platzhalter und du wurdest vor der Veröffentlichung aufgefordert, es auszutauschen.

    Ein Gang zum Anwalt für eine Beratung wird dir aber vermutlich nicht erspart bleiben. Spätestens wenn ein gerichtliches Mahnschreiben eintrudelt. Wenn du diese Frist versäumst, musst du zahlen, egal ob rechtmässig oder nicht. (ausser du klagst dagegen)