Tach,
egal was du tust, das urheberrecht an deiner software kann dir niemand nehmen - auch nicht, wenn du sie als mitarbeiter eines unternehmens erstellt hast
Das ist so nicht korrekt.
doch, du meinst Verwertungsrechte nicht Urheberrechte.
Wenn du als Mitarbeiter an Online-Software arbeitest unterliegen die Rechte deiner Arbeit dem Unternehmen. Wenn das Produkt endgültig beim Kunden ist übergibt das Unternehmen wiederrum die Rechte an den Kunden. Du als Angestellter hast keine Rechte an den Produkten die du für das Unternehmen entwickelst.
Nur natürliche Personen können Urheberrechte besitzen, die Verwertungsrechte liegen im allgemeinen bei einem Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber, die Urheberrechte allerdings immer beim Urheber. Das Urheberrecht sieht in Deutschland eine Übertragung nur im Erbfall vor.
mfg
Woodfighter