ARDetc. - downloads?
bleicher
- sonstiges
0 Hans
Grüße,
die frage wurde hier mal beantwortet/aufgegriffen - aber in einem anderen zusammenhang -
darf man das, was im öffentlich/rechtlichen (oder wie nennt man die sender die von GEZ leben?) fernsehen kam, auch runterladen?
die zeigen zwar superselten was gescheites, aber es passiert nun mal auch.
weiss jemand wie es darum steht? wie es überhaupt um das was im TV kam steht?
MFG
bleicher
Hi,
ich verstehe dein Problem nicht ganz. Du darfst die Sendungen doch auch vom TV aufnehmen, also natürlich auch runterladen wenn es das ARD anbietet.
Aber es darf natürlich nicht von Dritten(Unberechtigten) zum Download angeboten werden. Also stellt sich hier eher die Frage, von "WO" willst du das downloaden?
Hans
Hallo Hans,
ich verstehe dein Problem nicht ganz. Du darfst die Sendungen doch auch vom TV aufnehmen, also natürlich auch runterladen wenn es das ARD anbietet.
Aber es darf natürlich nicht von Dritten(Unberechtigten) zum Download angeboten werden. Also stellt sich hier eher die Frage, von "WO" willst du das downloaden?
Vermutlich will er die Streams speichern.
Das ist für den Privatgebrauch AFAIK erlaubt, aber natürlich ist die Weitergabe an Dritte untersagt.
Grüße
Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/