luti: Kreditkarteninformationen weitergeben

Hallo in die Runde,

ich möchte im außereuropäischen Ausland ein Hotelzimmer reservieren, dazu ist es nötig eine Anzahlung zu tätigen. Da dies nicht über die Webseite möglich ist, wurde ich gebeten, meine Informationen (Typ, Name, Nummer, Gültigkeit, CCV) per Mail zu schicken. Das wollte ich schon gar nicht, jetzt soll ich die Daten per Telefon durchgeben. Ist das seriös??? Schließlich stünde denen damit Tür und Angel offen, einfach irgendetwas abzubuchen oder die Angeben an andere weiterzugeben. Bei einer online-Buchung werden die Angeben doch nicht gespeichert - daher wäre das prinzipiell sicherer, oder?

Grüße!

  1. hallo,
    ich würde in so einem fall grungsätzlich auf ein anderes hotel zurückgreifen sofern dies möglich ist.

    MfG Tim

    1. ich würde in so einem fall grungsätzlich auf ein anderes hotel zurückgreifen sofern dies möglich ist.

      tja, habe ich auch schon gedacht ... Ich hoffe nur, das ist dort nicht Standard, dass man die Infos weitergibt!

      Grüße!

    2. Hi!

      ich würde in so einem fall grungsätzlich

      Ich dachte Kurt Cobains Tod habe diesem ein Ende bereitet?

      off:PP

      --
      "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
  2. Mahlzeit luti,

    Schließlich stünde denen damit Tür und Angel offen, einfach irgendetwas abzubuchen oder die Angeben an andere weiterzugeben.

    Sicher, das steht jedem offen, der Deine Kreditkartendaten erfährt. Wenn die Kreditkartengesellschaft dann aber Geld von Deinem Konto haben will, soll sie bitte schön erstmal einen von Dir unterschriebenen Beleg vorweisen, dass Du diesen Betrag auch wirklich autorisiert hast ...

    Bei einer online-Buchung werden die Angeben doch nicht gespeichert - daher wäre das prinzipiell sicherer, oder?

    Ähm, wieso sollten die Angaben NICHT gespeichert werden? NATÜRLICH werden die Angaben gespeichert - sonst wäre eine Abrechnung überhaupt nicht möglich.

    MfG,
    EKKi

    --
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    1. [...] soll sie bitte schön erstmal einen von Dir unterschriebenen Beleg vorweisen, dass Du diesen Betrag auch wirklich autorisiert hast ...

      Naja, den kann es bei einer Online-Überweisung oder wie hier per Mail/Telefon ja gar nicht geben ...

      Ähm, wieso sollten die Angaben NICHT gespeichert werden? NATÜRLICH werden die Angaben gespeichert - sonst wäre eine Abrechnung überhaupt nicht möglich.

      Schon, aber zumindest anscheint die Prüfnummer nicht (s.o.).

      Grüße!

      1. Mahlzeit luti,

        [...] soll sie bitte schön erstmal einen von Dir unterschriebenen Beleg vorweisen, dass Du diesen Betrag auch wirklich autorisiert hast ...

        Naja, den kann es bei einer Online-Überweisung oder wie hier per Mail/Telefon ja gar nicht geben ...

        Sicher - aber wenn Du einer Transaktion zugestimmt hast bzw. sie ausdrücklich billigst oder gar in Auftrag gegeben hast, wirst Du dieser sicherlich auch nicht widersprechen. Bzw. wenn Du das tust, wird Dein Vertragspartner sicherlich auf andere Weise geltend machen können, dass Du tatsächlich einen Vertrag mit ihm geschlossen hast usw. ...

        Wenn nun aber $BOESER_KREDITKARTENBETRUEGER einfach mittels Deiner (gestohlenen/abgefangenen/kopierten) Kreditkartendaten einen Anspruch gegenüber Deinem Kreditkartenunternehmen erhebt und dieses daraufhin von Deinem Konto abbucht, dann wirst Du höchstwahrscheinlich Widerspruch beim Kreditkartenunternehmen einlegen. Und dieses wird sich dann an den Auftraggeber wenden, um einen entsprechenden Beleg o.ä. anzufordern. Und da dieser den nicht beibringen kann, bist Du auch nicht zur Zahlung verpflichtet.

        Allein irgendwelche (angeblichen) Logdateien sind keineswegs Grundlage eines rechtsgültigen Vertrages - das ist in Deutschland immer noch und weiterhin nur eine Unterschrift (egal ob auf Papier oder elektronisch).

        Soweit mein Kenntnisstand - meine Bankausbildung und die Vorlesungen in Wirtschaftsrecht sind allerdings schon einige Zeit her (wobei ich nicht davon ausgehe bzw. davon weiß, dass sich hier grundlegende Dinge geändert haben).

        Detaillierter kann Dir aber dazu jede Verbraucherzentrale oder der Anwalt Deines geringsten Misstrauens Auskunft geben.

        Ähm, wieso sollten die Angaben NICHT gespeichert werden? NATÜRLICH werden die Angaben gespeichert - sonst wäre eine Abrechnung überhaupt nicht möglich.

        Schon, aber zumindest anscheint die Prüfnummer nicht (s.o.).

        Technisch machbar wäre es aber - und wenn etwas technisch machbar ist, wieso sollte irgendetwas dann $BOESER_KREDITKARTENBETRUEGER davon abhalten, das zu tun?

        MfG,
        EKKi

        --
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        1. Hallom

          Allein irgendwelche (angeblichen) Logdateien sind keineswegs Grundlage eines rechtsgültigen Vertrages - das ist in Deutschland immer noch und weiterhin nur eine Unterschrift (egal ob auf Papier oder elektronisch).

          »»
          Das ist jetzt aber nicht wirklich dein Ernst oder? ;)

          Stimmt Logdateien sind eher Indizien, wenn ihnen überhaupt Glauben geschenkt wird.
          Die zweite Hälfte deines Satzes ist jedoch juristisch gesehen kompletter Schmarrn. Die Unterschrift ist vieleicht EIN weg einen Vertrag zu Beweisen aber lange noch nicht der Einzige. Es herrscht ja generell formfreiheit bei Verträgen in Deutschland. Also vereinfacht eine Unterschrift in den meisten Fällen lediglich die Beweisfrage...

          gruß
          Alex

          1. Mahlzeit Alex,

            Allein irgendwelche (angeblichen) Logdateien sind keineswegs Grundlage eines rechtsgültigen Vertrages - das ist in Deutschland immer noch und weiterhin nur eine Unterschrift (egal ob auf Papier oder elektronisch).

            Das ist jetzt aber nicht wirklich dein Ernst oder? ;)

            Doch.

            Die zweite Hälfte deines Satzes ist jedoch juristisch gesehen kompletter Schmarrn. Die Unterschrift ist vieleicht EIN weg einen Vertrag zu Beweisen aber lange noch nicht der Einzige.

            Das habe ich auch nicht gesagt. Ich schrieb, dass eine Unterschrift (z.B. auf einem Kreditkartenbeleg oder ein entsprechend signiertes elektronisches Dokument) auf jeden Fall als Beweis für einen rechtsgültigen Vertrag angesehen werden kann - eine schlichte Logdatei hingegen nicht.

            Es herrscht ja generell formfreiheit bei Verträgen in Deutschland.

            Richtig. Theoretisch kann ich Dir (fern-)mündlich die Genehmigung erteilen, soundsoviel Euros von meiner Kreditkarte "abzubuchen". Aber wie willst Du das beweisen, wenn ich der Abbuchung meinem Kreditkartenunternehmen gegenüber widerspreche? Insofern bleibt Dir nichts anderes übrig, als einen Beweis vorzulegen, dass ich Dir das tatsächlich erlaubt habe. Und das ist nunmal üblicherweise und zweifelsfrei eine Unterschrift.

            Also vereinfacht eine Unterschrift in den meisten Fällen lediglich die Beweisfrage...

            ... bzw. ermöglicht sie u.U. erst.

            MfG,
            EKKi

            --
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            1. Hallo EKKi,

              Das habe ich auch nicht gesagt. Ich schrieb, dass eine Unterschrift (z.B. auf einem Kreditkartenbeleg oder ein entsprechend signiertes elektronisches Dokument) auf jeden Fall als Beweis für einen rechtsgültigen Vertrag angesehen werden kann - eine schlichte Logdatei hingegen nicht.

              so gefällt mir das scho besser :)
              Du hattest weiter oben nämlich geschrieben, dass es "nur die Unterschrift" ist. Da könnte man annehmen, dass du denkst, dass es keine gültigen/beweisbaren Verträge ohne Unterschrift gibt - was ja dann schlichtweg falsch wäre. Wollte es also nur mal klarstellen, dass es für jeden logisch wird...aber sowas weis man ja eigentlich...

              Richtig. Theoretisch kann ich Dir (fern-)mündlich die Genehmigung erteilen, soundsoviel Euros von meiner Kreditkarte "abzubuchen". Aber wie willst Du das beweisen, wenn ich der Abbuchung meinem Kreditkartenunternehmen gegenüber widerspreche? Insofern bleibt Dir nichts anderes übrig, als einen Beweis vorzulegen, dass ich Dir das tatsächlich erlaubt habe. Und das ist nunmal üblicherweise und zweifelsfrei eine Unterschrift.

              Ich kann dich ja fragen, ob ich unser Gespräch aufnehmen darf. Wenn wir dann vereinbaren, dass ich die Abbuchung machen darf und wir auch eine Gegenleistung vereinbaren kommst du da nicht mehr raus. (Wenn wir keine Gegenleisutng vereinbaren wäre es eine Schenkung und somit wäre ich nicht klageberechtigt aber das gehört hier ja nicht dazu).

              Wusstest du, dass es in Österreich für manche Vermieter gang und gäbe ist ihre Verträge nicht schriftlich zu machen sondern auf Video die Willenserklärungen aufzunehmen? Das ist auch so ein schöner Beweis. Eventuell noch besser als ne Unterschrift.
              (Hintergrund: Mietverträge müssen dort beim Finanzamt vergebührt werden wenn sie schriftlich sind)

              Also, ich wollte dir nicht auf die Füße treten, bin nur etwas pingelig, was Rechtsfragen angeht.

              Gruß
              Alex

  3. Hallo,

    hast du mal versucht, über hotel.de die Reservierung zu tätigen. Damit habe ich bislang keine schlechten Erfahrungen gemacht. Viele Hotels weltweit verfügbar, gesicherte Übermittlung von Daten.

    Ciao, Frank

    1. hast du mal versucht, über hotel.de die Reservierung zu tätigen. Damit habe ich bislang keine schlechten Erfahrungen gemacht. Viele Hotels weltweit verfügbar, gesicherte Übermittlung von Daten.

      Danke, aber ist da nicht drin ...

  4. wurde ich gebeten, meine Informationen (Typ, Name, Nummer, Gültigkeit, CCV) per Mail zu schicken. Das wollte ich schon gar nicht, jetzt soll ich die Daten per Telefon durchgeben. Ist das seriös???

    Grundsätzlich ja. Ob es für das Hotel spricht, dass sie eine Anzahlung verlangen, ist eine andere Frage. Ich bin aber auch kein Hotelbewohner.

    Schließlich stünde denen damit Tür und Angel offen, einfach irgendetwas abzubuchen oder die Angeben an andere weiterzugeben.

    Das wäre insofern unklug, als dass du als verantwortungsbewusster Kreditkartennutzer die monatliche Abrechnung natürlich penibel prüfst, betrügerische Buchungen sofort melden würdest und das Leck dann sehr schnell bei diesem Hotel ausgemacht wäre. Folge für das Hotel: Kündigung durch die betroffene oder sogar alle Kartengesellschaften, Strafanzeige, Umsatzrückgang, Pleite.

    Bei einer online-Buchung werden die Angeben doch nicht gespeichert - daher wäre das prinzipiell sicherer, oder?

    Jeder, der eine Kreditkartenabrechnung macht, muss die Kartendaten in irgendeiner Form speichern, um den Zahlungsweg nachweisen zu können. Nicht gespeichert werden darf lediglich die Prüfnummer auf der Rückseite, denn sie soll gerade verhindern, dass jemand mit einer erschummelten Kartennummer, sei es durch Einbruch in eine Datenbank, sei es durch eine Restaurantquittung aus dem Müll, Schindluder treibt.

    Du bist mit einer Kreditkarte auch im Betrugsfall recht sicher, sicherer jedenfalls als bei deutschen Banken mit ihrem lächerlichen ec-Karten-Getue, frei nach dem Motto „Wenn ich die Augen zu mache, ist es dunkel und keiner kann mich keiner sehen“.

    1. [...] und das Leck dann sehr schnell bei diesem Hotel ausgemacht wäre. Folge für das Hotel: Kündigung durch die betroffene oder sogar alle Kartengesellschaften, Strafanzeige, Umsatzrückgang, Pleite.

      Naja, die könnten die Daten ja einfach weiterverkaufen ... an eine Firma irgendwo in der Karibik/Südsee.

      Nicht gespeichert werden darf lediglich die Prüfnummer auf der Rückseite, denn sie soll gerade verhindern, dass jemand mit einer erschummelten Kartennummer, sei es durch Einbruch in eine Datenbank, sei es durch eine Restaurantquittung aus dem Müll, Schindluder treibt.

      Eben ... sollte ich "nur" die restlichen angaben weitergeben, wäre mir schon wohler bei der Sache.

      Du bist mit einer Kreditkarte auch im Betrugsfall recht sicher, sicherer jedenfalls als bei deutschen Banken mit ihrem lächerlichen ec-Karten-Getue, frei nach dem Motto „Wenn ich die Augen zu mache, ist es dunkel und keiner kann mich keiner sehen“.

      Aber habe viel Ärger am Hals ...

      Danke & Gruß!

      1. hi!

        Du bist mit einer Kreditkarte auch im Betrugsfall recht sicher,
        sicherer jedenfalls als bei deutschen Banken mit ihrem lächerlichen
        ec-Karten-Getue, frei nach dem Motto „Wenn ich die Augen zu mache, ist
        es dunkel und keiner kann mich keiner sehen“.
        Aber habe viel Ärger am Hals ...

        Der Aerger haelt sich in Grenzen. Man haftet als Karteninhaber nicht fuer
        gestohlene Kreditkartendaten, da die ja sowieso alle nicht geheim sind.
        Falls du eine fehlerhafte Abbuchung auf deiner Abrechnung stehen hast,
        widersprichst du der Abbuchung muendlich und/oder schriftlich bei deiner
        Bank. Die Abbuchung wird rueckgaengig gemacht, deine Karte gesperrt und
        du bekommst eine neue. Damit ist die Sache fuer dich erledigt.

        Den Beweis, dass du eine Buchung getaetigt hast, muss immer der jeweilige
        Haendler fuehren.

        bye, Frank!

        --
        Never argue with an idiot. He will lower you to his level and then
        beat you with experience.
        1. Mahlzeit Frank Schönmann,

          Den Beweis, dass du eine Buchung getaetigt hast, muss immer der jeweilige
          Haendler fuehren.

          Mein Reden ...

          MfG,
          EKKi

          --
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    2. Hallo,

      Jeder, der eine Kreditkartenabrechnung macht, muss die Kartendaten in irgendeiner Form speichern, um den Zahlungsweg nachweisen zu können.

      Das ist so - zumindest im Onlineshop Bereich - nicht ganz richtig.
      Ich hatte letztens mal wegen dem Einrichten eines Onlineshops ein Beratungsgesrüch in der Bank.
      Normales Einrichten ist sehr günstig. Kostet um die 200€ und ca 100€ im Jahr. Da dürfen aber keinerlei Kreditkartendaten gespeichert werden. Das geht alles über die Schnittstelle zur Bank.
      Man kann sich aber für 2000 oder 5000€ (weis nicht mehr genau) verifizieren lassen um dann auch die Daten, so wie es zB Amazon macht speichern zu dürfen.
      Wie das mit dem Sicherheitscode auf der Rückseite ist habe ich nicht erfahren, aber da wirst du denke ich mal recht haben - klingt ja auch plausibel.

      mfg
      Alex

  5. Hallo,

    Angenommen, du musst nix im Vorraus zahlen (find ich auch komisch). Du kommst also im Hotel an, legst Deine Kreditkarte hin, der Angestellte nimmt sie... und nu? Er hat Deine Daten genauso, als wuerdest Du sie ihm am Telefon geben. Es ist in anderen Laendern voellig normal sein eKreditkartennummer per Telefon zu uebermittlen. Wie soll Telfeonshopping sonst funktionieren? Auch hier in D hab ich mal bei ner telefonischen Bestellung bei einem Spielehaendler per 'Telefon bezahlt'.

    Schonmal bei amazon mit Kreditkarte gezahlt? Also ich weiss nicht, wie das bei Dir ist, aber meine Nummer haben die. Blizzard auch. Sony auch...

    --
    Trau Dich!
     
    1. Hi,

      Angenommen, du musst nix im Vorraus zahlen (find ich auch komisch).

      Das scheint in Kapstadt so üblich zu sein ...

      Du kommst also im Hotel an, legst Deine Kreditkarte hin, der Angestellte nimmt sie... und nu? Er hat Deine Daten genauso, als wuerdest Du sie ihm am Telefon geben.

      Das ist natürlich ein Argument ...

      Schonmal bei amazon mit Kreditkarte gezahlt? Also ich weiss nicht, wie das bei Dir ist, aber meine Nummer haben die. Blizzard auch. Sony auch...

      Nope. Zahle sonst nie per KK.

      Grüße,
      luti

      1. hi!

        Angenommen, du musst nix im Vorraus zahlen (find ich auch komisch).
        Das scheint in Kapstadt so üblich zu sein ...

        Sicher, dass du da im Voraus was zahlen musst? Normalerweise dient die
        Kreditkarte nur als Buchungsgarantie, d.h. nur falls du nicht auftauchst,
        wird darueber die Stornierungsgebuehr abgebucht.

        bye, Frank!

        --
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        beat you with experience.
        1. Angenommen, du musst nix im Vorraus zahlen (find ich auch komisch).
          Das scheint in Kapstadt so üblich zu sein ...

          Sicher, dass du da im Voraus was zahlen musst? Normalerweise dient die
          Kreditkarte nur als Buchungsgarantie, d.h. nur falls du nicht auftauchst,
          wird darueber die Stornierungsgebuehr abgebucht.

          Doch, da bin ich schon sicher. 50% werden als Anzahlung verlangt, die bis 30 Tage vorher bezahlt sein müssen.

          Grüße!

          1. Das scheint in Kapstadt so üblich zu sein ...

            Sicher, dass du da im Voraus was zahlen musst?

            Doch, da bin ich schon sicher. 50% werden als Anzahlung verlangt, die bis 30 Tage vorher bezahlt sein müssen.

            Die gehen vermutlich davon aus, dass viele Gäste schon bei der Anreise ausgeraubt und dahingemeuchelt werden, und diesen Schwund müssen sie irgendwie kompensieren ;->

  6. So, ich habe jetzt ein anderes Hotel gebucht ... Dort konnte ich auf ein Konto in England überweisen. Mal hoffen, dass alles gut geht ;)

    Vielen Dank noch mal an alle & Grüße!

    1. Mahlzeit luti,

      So, ich habe jetzt ein anderes Hotel gebucht ... Dort konnte ich auf ein Konto in England überweisen.

      Aus Sicherheitsgründen ist das eine schlechte Idee. Zahlungen, die DU in Auftrag gegeben hast (und dazu gehören Überweisungen) kannst Du NICHT zurückbuchen lassen, wenn sie einmal dem Empfänger gutgeschrieben wurden.

      Abbuchungen (und dazu zählen eben auch Kreditkartenzahlungen) hingegen kannst Du jederzeit widersprechen. Wenn der Abbuchende dann keinen entsprechenden Beweis vorlegen kann, dass er einen Anspruch auf das Geld hat (z.B. durch einen entsprechenden Vertrag, Beleg, eine Einzugsermächtigung o.ä.), wird der Betrag zurückgebucht und er geht leer aus.

      Insbesondere bei Kreditkarten ist ein Widerspruch überhaupt kein Problem - weil die Kreditkartengesellschaften ganz genau wissen, dass die Zahlungsempfänger ohne entsprechende Beweise keinerlei Recht auf das Geld haben.

      Mal hoffen, dass alles gut geht ;)

      Viel Glück ...

      MfG,
      EKKi

      --
      sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:~ ie:% mo:} va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:& js:|